"Sich riechen können", das ist etwa im Bereich Dating ein wichtiges Konzept. Vor allem aufgrund hormoneller Veränderung kann es durchaus einmal vorkommen, dass man sogar den aktuellen Partner oder die Partnerin plötzlich nur wegen des Geruchs nicht mehr attraktiv findet.
Als entsprechend wichtig empfinden es die meisten, dass das eigene Parfüm und im besten Fall auch alle weiteren Kosmetikprodukte durch die eigenen Partner:innen abgesegnet wurden. Aber darf man einfach gemeinsam in die Drogerie gehen und an jedem x-beliebigen Produkt riechen?
Im Bereich Kosmetika stehen vor allem in Drogeriemärkten bei vielen Produkten schon einzelne Tester-Fläschchen vor den zum Verkauf stehenden Produkten. Willst du etwa die Farbe eines Lippenstiftes auf deiner Haut sehen oder die Verträglichkeit eines Concealers testen, steht dir das mit dem Aufdruck "Tester" versehene Produkt zur Verfügung.
In manchen Märkten stehen solche Einzelstücke auch bei Shampoo und Cremes bereit. Mitarbeitende kümmern sich hier regelmäßig darum, dass es sich dabei auch um ein hygienisch einwandfreies Produkt handelt.
Alle anderen Artikel sind sowohl in der Drogerie als auch im Supermarkt für den normalen Verkauf bestimmt und entsprechend als verschlossene Produkte zu betrachten. "Vor dem Abschluss des Kaufvertrages an der Kasse gehören die Lebensmittel weiterhin dem Supermarkt", heißt es dazu vonseiten der Verbraucherzentrale.
Theoretisch darfst du daher etwa vor dem Kauf auch noch nicht aus einer Wasserflasche trinken, die du im Supermarkt in deinem Korb hast. Auch aus der Shampoo-Flasche darf genau genommen keine Probe entnommen werden.
Konkret zielen diese Regeln allerdings darauf ab, dass der Artikel von Verbraucher:innen durch etwaige Testungen nicht beschädigt oder entwertet wird. Kaufst du das Produkt am Ende deines Einkaufs selbst, wirst du ohnehin selten abgestraft.
Aber auch wenn du dich am Shampoo-Regal doch noch einmal umentscheidest, musst du dir wenig Sorgen machen. "Gesetzlich erlaubt ist das Riechen am Inhalt, sofern die Verpackung und der Inhalt unbeschädigt bleiben", betont Rechtsanwalt Christian Solmecke im Interview mit "web.de".
Zu beachten ist dabei vor allem ein Hygienesiegel über der Verschlusskappe. Insgesamt solltest du die Shampoo-Flasche auch nicht eindrücken oder anderweitig beschädigen.
Anders sieht es übrigens bei Sprühdeos aus: Da beim Geruchstest bereits ein Teil des Produktes entnommen wird, gilt das Test-Sprühen bereits als Diebstahl.
Wichtig ist zudem, auf individuelle Hinweise in der Drogerie oder im Supermarkt zu achten. Mitunter haben die einzelnen Filialen in ihren Geschäftsbedingungen strengere Vorgaben zu möglichen Produkttestungen festgeschrieben. Im Zweifelsfall solltest du die Mitarbeitenden vor Ort fragen.