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Vornamen 2023: Diese Namen für Babys sind in Deutschland verboten

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Schaut so süß aus wie Popcorn, duftet sicher wie Popcorn, darf trotzdem nicht Popcorn heißen.Bild: pexels / Thiago Zanutim Lucas
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Tequila erlaubt – aber Popcorn abgelehnt: Welche Vornamen in Deutschland verboten sind

11.01.2023, 13:24
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Wer jemals einen Vornamen aussuchen musste, weiß, wie schwierig das ist. Einige lösen Erinnerungen aus an Menschen, die man selbst nicht mochte. Andere funktionieren im Ausland nicht mehr, wieder andere geben viel Angriffsfläche für Mobbing in der Schule. Ob Joseph oder Chantal – was als schön oder zum Kichern empfunden wird, ist dabei höchst individuell.

Es gibt die Namen, die noch individuell klingen, wenn man sie vergibt, und die am Ende des Jahres doch plötzlich in der Top-10-Liste der beliebtesten deutschen Vornamen auftauchen – das war's dann mit der Einzigartigkeit für Leni und Elias.

Und dann gibt es noch die Namen, die so grotesk oder abgedreht wirken, dass man beim Hören nur noch einen Gedanken hat: "Das gehört verboten." Tatsächlich gibt es in Deutschland einige Vornamen, bei denen die Behörden eingreifen und sie gar nicht erst zulassen.

Welche Namen das in der Vergangenheit waren und nach welchen Kriterien die Ämter ihre Abwägung über Lucifer, Shaggy und Soul treffen: Wir fassen zusammen.

Kriterien für einen abgelehnten Vornamen

Bis zu vier Wochen nach der Geburt eines Kindes hat man in Deutschland Zeit, um sich für einen Vornamen zu entscheiden. Dieser muss im weitesten Sinne angemessen sein. Der Deutsche Bundestag erklärt zum Thema:

"Der Vorname eines Neugeborenen wird grundsätzlich von den Sorgeberechtigten frei bestimmt. Konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Zulässigkeit bestimmter Vornamen existieren nicht. Vielmehr handelt es sich um einen richter- und gewohnheitsrechtlich geprägten Bereich.
Eine Liste mit zulässigen Namen gibt es in der Bundesrepublik dementsprechend nicht. Allerdings muss der beabsichtigte Name dem zuständigen Standesamt angezeigt werden."

Verweigert das Standesamt die Eintragung des Vornamens ins Geburtenregister, dann meist "wenn der Vorname das Kindswohl zu gefährden droht", heißt es weiter. Die Standesbeamten prüfen die Eignung anhand von gewissen Richtlinien, die vor allem auf den ersten beiden Artikeln unserer Grundrechte beruhen: der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung.

In der Praxis haben sich in diesem Zusammenhang und durch zahlreiche Gerichtsprozesse gewisse Richtlinien herauskristallisiert, die zum Ausschluss eines Vornamens führen können:

  • Ist der Name genderneutral, wird ein zweiter, eindeutig männlich oder weiblicher Vorname empfohlen (Bsp. Eike).
  • Ortsnamen, Markennamen oder Titel sind keine angemessenen Vornamen (Bsp. Borussia).
  • Der Name darf das Kind nicht lächerlich machen (Bsp. Popo).
  • Die Schreibweise des Namens darf nicht zu massiv von der gängigen Form abweichen (Bsp. Theiler).
  • Provokationen und bösartige Assoziationen sind bei der Namensgebung zu vermeiden (Bsp. Satan).

So wie sich die Gesellschaft wandelt, verändert sich auch die Sprache und die Vergabe von Vornamen. So war es bis vor ein paar Jahren noch nötig, genderneutrale Namen mit einem Zweitnamen "aufzuklären", nach mehreren Streitfällen wird die Geschlechtszuordnung nun nur noch empfohlen.

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Toni, der Junge oder Toni, das Mädchen? Hauptsache, Toni mit den Fuchsöhrchen. Bild: pexels / Helena Lopes

Es gibt Vornamen, die früher als selten und exotisch galten, aber heute weit in der Gesellschaft verbreitet sind, wie Jasmin. Oder Vornamen, die ursprünglich Nachnamen waren, sich aber über Jahrzehnte durchsetzten, wie Hermann. Daher spielt auch die Entwicklung und zunehmende Häufigkeit eines Namens bei der Entscheidung um eine Eintragung eine Rolle.

Abgelehnte Vornamen

Jeder, der mit seinem Vornamen hadert, wünscht sich wohl, das Standesamt hätte damals eingegriffen. Das passiert aber wirklich nur in Extremfällen, dann nämlich, wenn der Name verwirrend oder eindeutig beschämend sein könnte.

WAS darunter fällt, ist allerdings Auslegungssache und erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick. So wurde beispielsweise der Name "Cartier" erlaubt, der Name "Ferrari" aber nicht, "Popcorn" verboten und "Tequila" zugelassen.

Das Standesamt orientiert sich dabei in Streitfällen auch an der Empfehlung der "Gesellschaft für deutsche Sprache e. V." (GfdS), die auf Wunsch Gutachten zu einzelnen Namen ausstellt und sie auf Ihre Vornamenstauglichkeit prüft. Sie tut das unter anderem durch eine Recherche in ihrer Vornamendatenbank (enthält ca. 300.000 verschiedene Namen).

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Max, Miguel oder Mischel: Der Vorname begleitet Menschen durch ihr ganzes Leben. Bild: pexels / Victoria Akvarel

Die daraus folgende Einschätzung sei zwar nicht rechtlich bindend, wie die GfdS mahnt, aber "In aller Regel orientieren sich die Standesämter an unseren Empfehlungen und tragen einen von uns bestätigten Namen in die Geburtsurkunde ein." Die GfdS weiß auch, welche Vornamen in der Vergangenheit bereits abgelehnt wurden. Darunter zum Beispiel:

  • Lucifer
  • Pinocchio
  • vom Meer
  • Batman
  • Mickilauda
  • Chaotica
  • Eisenstein
  • Knirpsi
  • Großherzog
  • Kaiser
  • Graf
  • König
  • Popcorn
  • Peanut
  • TJ
  • Mischel
  • Ohlove
  • Urmel
  • Ferrari
  • Bandito
  • Shaggy
  • Wildchild
  • Westend
  • Holunder
  • Blitz
  • deSunny
  • Mumford

"Eine echte 'Liste' über abgelehnte Vornamen führen wir nicht", sagt ihre Sprecherin Frauke Rüdebusch gegenüber watson dazu. Nur punktuell würde der GfdS veröffentlichen, welche Namen von ihnen keine Zulassung erhalten hätten.

Man wolle niemanden bloßstellen, erklärt sie weiter: "Letztlich dient dies auch dazu, die Eltern zu schützen, deren Wünsche diese Namen waren, und wir wollen einen respektvollen Umgang damit pflegen."

Zugelassene Vornamen

Fast noch kurioser scheinen aber die Vornamen, die in den vergangenen Jahren tatsächlich durch die Standesämter gewunken wurden, jedoch zumindest sehr "besonders" seien, wie die Sprachexperten es nennen. Darunter:

  • Walthea
  • Flinnerke
  • Cartier
  • Pacino
  • Mecky
  • Chaplin
  • Fade (englisch)
  • Ciel
  • Lucatino
  • Soul
  • Infinity
  • Dende
  • Murmillo
  • Hamlet
  • Otello
  • Macbeth
  • Cersei
  • Brienne
  • Poseidon
  • Zeus
  • Achilles
  • Odin
  • Thor
  • Sokrates
  • Aristoteles
  • Shantel
  • Sido
  • Bach
  • Twainder Kulinarik Kiwi
  • Tequila
  • Primavera
  • Edelweiss
  • Kleeblatt
  • Thymian
  • Story
  • Bombastus
  • Boss
  • Sheriff
  • Kurdistan
  • Jamy-Oliver
  • Maria-Magdalena
  • Muhammed-Ali
  • Wendelbert
  • Degenhard

Ein Blick auf diese Namen zeigt deutlich: Besonders streng scheinen die deutschen Behörden dann doch nicht zu sein, wenn es um die Vornamen der Neu-Bürger geht. Bei so viel Auswahl ist es doch manchmal das Beste auf das Bauchgefühl zu hören und Klassikern den Vorzug zu geben. Oder, Max und Mia?!

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