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Telekom und Vodafone stellen wichtigen Service ein – was sich für Kunden ändert

ARCHIV - 09.05.2018, Nordrhein-Westfalen, D
Kund:innen von Vodafone und Telekom stehen drastische Änderungen bevor.Bild: dpa / Federico Gambarini
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Telekom und Vodafone stellen wichtigen Service ein: Das ändert sich für Kunden

01.02.2023, 17:07
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Seit 2016 gilt innerhalb der Europäischen Union die Verordnung zur Absicherung der Netzneutralität. Seitdem werden Internetanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, den gesamten Datenverkehr grundsätzlich gleichzubehandeln. Die Mobilfunkgesellschaften Telekom und Vodafone haben sich in der Vergangenheit allerdings nicht daran gehalten – und werden nun zur Verantwortung gezogen.

Trotz dieser Regelung fanden sogenannte "preisdiskriminierende Praktiken" nämlich weiterhin Anwendung. Ab dem 1. April 2023 soll damit nun endgültig Schluss sein.

Angebote verletzen Netzneutralität

Zero-Rating-Angebote erlauben es Kund:innen bestimmte Online-Dienste zu nutzen, ohne dass Datenvolumen von dem bestehenden Vertrag abgezogen wird. Je nach Vertrag kann man so also Spotify, Netflix oder Instagram nutzen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass die mobilen Daten nicht mehr für die sonstigen Handy-Dienste ausreichen.

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Seit März 2022 ist diese Praktik allerdings verboten, weil sie gegen die Netzneutralität verstößt und die Rechte von Verbraucher:innen sowie deren Auswahlmöglichkeiten untergraben, wie die "Verbraucherzentrale Bundesverband" (VZBV) mitteilte. Dort heißt es:

"Wenn Kund:innen also Online-Dienste nutzen, ohne dass sich dadurch ihr monatliches Datenvolumen reduziert, bedeutet das eine Benachteiligung der Daten, die nicht unter die Option fallen."

Bereits 2017 forderte die VZBV einen Untersagung von Zero-Rating-Produkten.

Zero-Rating-Angebote verstoßen gegen EU-Recht

Nachdem die VZBV gegen die Mobilfunkgesellschaft Vodafone Klage wegen bestimmter Aspekte ihres Passes eingereicht hatte, wurde diese durch das Berufungsgericht an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Dieser urteilte im September 2021, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich gegen die Regeln der Netzneutralität und damit gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

In der Folge hatte im April 2022 auch die Bundesnetzagentur schließlich deren Vermarktung endgültig untersagt – den betroffenen Anbietern allerdings eine lange Übergangsfrist zur Umstellung ihrer Tarife garantiert. Diese Frist neigt sich nun dem Ende.

Telekom-Logo am Hauptsitz der Deutschen Telekom in der Godesberger Allee. Bonn, 21.05.2018 | Verwendung weltweit
Auch die Telekom ist von dem Urteil betroffen. Bild: Geisler-Fotopress / Christoph Hardt/Geisler-Fotopres

Seit Juli 2022 ist es bereits nicht mehr erlaubt, Neukund:innen einen solchen Tarif anzubieten, zum 31. März 2023 können auch Bestandskund:innen die Funktion nicht mehr nutzen. Die Verträge des Vodafone Pass und des Telekom-Äquivalents Stream On werden zum 1. April 2023 umgestellt.

Die Telekom hat bereits angekündigt, ihren Kund:innen zwischen dem 1. April und dem 31. Mai 2023 eine einmalige Flatrate über 90 Tage anzubieten. Vodafone-Kund:innen winkt ab April dauerhaft monatlich zusätzliches Datenvolumen. Die Höhe ist allerdings noch nicht bekannt.

Netzanbieter kritisieren neue Regelung

Wenig überraschend kritisieren die Netzanbieter Telekom und Vodafone auf ihren Homepages den Wegfall der Zero-Rating-Angebote. So seien Zero-Rating-Angebote bislang eine lukrative Option gewesen, ihre Vertragsleistung zu optimieren. Die Verbraucherzentrale mahnt allerdings, dass die Tarifoption nur vordergründig Vorteile biete. So heißt es von der VZBV:

"Häufig führten Zero-Rating-Angebote dazu, dass Datenvolumina von Internettarifen von vornherein begrenzt wurden. Wenn Sie weitere Datenkontingente nutzen wollten, war dies meist nur zu höheren Preisen möglich."

Langfristig rechnet die Verbraucherzentrale mit einer verbesserten Ausgangslage für Kund:innen. So könnten die Anbieter künftig generell größere Datenvolumina oder günstigere Flatrate-Tarife für Mobilfunk anbieten und damit den Wettbewerb am Markt beleben – so die Hoffnung der VZBV.

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