Smartphone, Smart-TV, Saugroboter, Kühlschränke, E-Bikes, Fitnesstracker oder Autos: Viele Geräte sind heute smart und internetfähig. Damit erleichtern sie Verbraucher:innen den Alltag, sammeln aber auch Daten. Ab dem 12. September 2025 gibt es nun eine wichtige Änderung, die alle Besitzer:innen smarter Geräte betrifft.
Mit dem Data Act werden die Datenschutzregelungen innerhalb der EU modernisiert, sodass Datenschutz sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen einfacher gestaltet werden kann. Unklarheiten, wer welche Daten wofür nutzen darf, sollen damit beseitigt werden. Der Data Act soll Bürger:innen die Kontrolle über ihre Daten zurückgeben; durch klare Regeln soll zudem der internationale Datenfluss gefördert werden.
Unternehmen wird unter anderem vorgeschrieben, mit den Daten, die sie sammeln, veröffentlichen oder teilen, transparent umzugehen. Auch der Datenmissbrauch durch große Unternehmen soll unterbunden werden.
Öffentlichen Stellen soll ermöglicht werden, auf Daten des privaten Sektors zuzugreifen, um sie für Zwecke des öffentlichen Interesses zu nutzen. So können öffentliche Stellen in Notsituationen benötigte Daten anfordern, um schnell und sicher zu handeln.
Eigentlich trat der EU Data Act längst in Kraft, nämlich am 11. Januar 2024. Doch erst ab dem 12. September müssen Hersteller verbindlich offenlegen, welche Informationen gesammelt werden und wie man darauf zugreifen kann.
Durch den EU Data Act haben Verbraucher:innen wieder mehr Macht über die eigenen Daten. Sie können einsehen, welche Daten erhoben wurden und darauf basierend Entscheidungen treffen. Zudem können sie selbst entscheiden, mit welchen weiteren Anbietern diese Daten verknüpft werden sollen.
Verbraucher:innen könnten zukünftig dadurch auch Geld sparen. Wenn sie selbst entscheiden, wem sie ihre Daten zugänglich machen, können neue Anbieter, etwa günstigere Vergleichsportale, auf diese Daten zugreifen und preiswertere Alternativen anbieten.
Auch Cloud-Anbieter können mit der vereinfachten Datenweitergabe einfacher gewechselt werden, weil diese vom EU Data Act verpflichtet werden, den Wechsel einfacher zu gestalten. So können Verbraucher:innen mit ihren Daten leichter zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass niemand seine Daten weitergeben muss. Ob der Fitnesstracker Daten sammelt und diese weiterleitet, sollen Nutzer:innen sowohl einsehen als auch entscheiden können.
Durch den EU Data Act entstehen für Privatpersonen keine neuen Verpflichtungen. Sie sollen nur wissen und entscheiden, was mit den Daten passiert.