Seit Januar 2023 hat das Bürgergeld in Deutschland die vorher geltende Hartz-IV-Regelung abgelöst. Es unterstützt Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Das Bürgergeld dient zur Grundsicherung und soll den Lebensunterhalt sowie Wohnkosten und Heizkosten decken.
"Fördern und Fordern" lautete eine Leitlinie beim früheren Hartz-IV-System. Empfänger:innen sollten bei Bezug der Leistungen zur baldigen Aufnahme einer Arbeit bewegt werden.
Der "Forder-Aspekt" soll laut einer sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung jetzt auch beim Bürgergeld deutlich mehr in den Fokus gerückt werden. Ein entsprechendes Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Für Empfänger:innen sind demnach strengere Regeln für den Leistungsbezug geplant, sowie Sanktionen bei Nichtbeachtung.
Angesichts der schwächelnden deutschen Wirtschaft will die Ampel-Regierung allgemein mehr Bürgergeld-Beziehende zum Arbeiten bewegen. "Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken", heißt es dazu in dem Papier zur Wachstumsinitiative der Ampel-Regierung.
Zukünftig soll bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden auch eine Pendelzeit von zweieinhalb Stunden als zumutbar gelten. Bei Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden sollen sogar drei Stunden Hin- und Rückfahrt akzeptabel sein. Die Jobcenter können für die Empfänger:innen daher Arbeitsplätze im Umkreis von 50 Kilometern suchen.
Die Ampelregierung will zudem die sogenannten Mitwirkungspflichten der Bezieher:innen verschärfen. "Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen", steht dazu im Papier. Geplant sind einheitliche Kürzungen von 30 Prozent der Bezüge für insgesamt drei Monate.
Wer als Bürgergeldempfänger:in kurzfristig arbeitsfähig ist, soll zudem künftig einmal pro Monat persönlich bei der zuständigen Behörde vorsprechen müssen.
Wer als beziehende Person schwarz arbeitet, muss zudem mit einer Strafe rechnen. Für die entsprechende "Pflichtverletzung", wie es dazu im Papier heißt, droht ebenfalls eine Streichung von 30 Prozent der Leistungen für drei Monate.
Um Bürgergeld beanspruchen zu können, sollen Menschen außerdem zuerst ihr vorhandenes Vermögen ausschöpfen. Die Altersvorsorge ist davon ausgenommen.
Die Ampel-Regierung plant zusätzlich, Personen, die sich wiederholt Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration verweigern, verstärkt sogenannte Ein-Euro-Jobs zuzuweisen.
Auf X verteidigte Bundesjustizminister Marco Buschmann die geplanten Regelungen. "Wer freiwillig mehr arbeitet, hat mehr Netto vom Brutto. Wer keine Lust hat zu arbeiten, obwohl er könnte, wird mit strengeren Regeln beim Bürgergeld konfrontiert."
Der Armutsforscher Christoph Butterwegge kritisierte indes die Pläne der Ampel-Regierung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Die Sanktionen, die da jetzt neu eingeführt werden, zum Beispiel bei Schwarzarbeit oder wenn man nicht bereit ist, lange Fahrtzeiten in Kauf zu nehmen, sind zum Teil Regelungen, die schärfer sind, als sie das bei Hartz IV waren." Deshalb müsse man sozialpolitisch von einer "Rückschrittskoalition" sprechen.
Diese Maßnahmen sind nur ein Teil der sogenannten Wachstumsinitiative der Ampelkoalition. Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner, und Wirtschaftsminister Robert Habeck hatten das Wachstumspaket am Freitag nach wochenlangen Verhandlungen über den Haushalt 2025 beschlossen.
Die Debatte zwischen den Regierungsparteien ging allerdings auch danach weiter.