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Supermarkt: Mega-Rückruf bei Brotaufstrichen – Lebensgefahr droht

Bei vielen Aufstrichen müssen Verbraucher:innen aktuell sehr vorsichtig sein.
Bei vielen Aufstrichen müssen Verbraucher:innen aktuell sehr vorsichtig sein. Bild: pexels / Lisa Fotios
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Supermarkt: Mega-Rückruf bei Brotaufstrichen – Lebensgefahr droht

10.06.2023, 10:18
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Es gibt wohl kaum etwas, für das man sich in Deutschland kulinarisch mehr rühmt als für die vielfältige Brotkultur und die traditionelle Brotzeit. Neben den klassischen Wurst- und Käsevariationen haben mittlerweile auch die vegetarischen und veganen Alternativen ihren Weg auf das deutsche Brot gefunden.

Nicht nur in den Supermärkten kann man verschiedenste herzhafte Kombinationen in Form von Aufstrichen erwerben, auch Drogeriemärkte wie Dm stellen ein breites Angebot zur Verfügung. Bei Spinat-Sorten müssen Verbraucher:innen aber aktuell beim Einkauf besonders wachsam sein.

Gleich drei verschiedene Marken sind von einer breiten Rückrufaktion im Aufstrich-Regal betroffen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt vor gefährlichen Fremdkörpern in den Produkten.

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Betroffen sind demnach Aufstriche, in denen Spinat verarbeitet wurde. Sowohl der beliebte Hersteller Alnatura als auch die beiden Bio-Unternehmen Tartex und Allos rufen ihre Produkte wegen potenzieller Metallfremdkörper zurück.

Laut Pressemitteilung könne eine Verletzung beim Verzehr nicht ausgeschlossen werden. Die Sicherheit der Kundschaft habe für die Unternehmen hier höchste Priorität.

Drei beliebte Bio-Marken von Rückruf betroffen

Kund:innen der Konzerne können auf dem Deckel der Gläser nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) schauen und so die potenziell gefährlichen Produkte ausmachen. Gewarnt wird vor folgenden Chargen:

  • Allos Hof-Gemüse Spinat Pinienkerne (135 Gramm), MHD 03.02.2024 bis 23.06.2024
  • Tartex Markt Gemüse Spinat Pinienkerne (135 Gramm), MHD 03.02.2024 bis 23.06.2024
  • Alnatura Brotaufstrich Spinat-Walnuss (135 Gramm), MHD 28.02.2024 und 28.04.2024 und 28.05.2024

Wer ein betroffenes Produkt erworben hat, kann dieses im Einzelhandel zurückgeben, auch ohne Vorlage eines Kassenbons. Die Verbraucher:innen erhalten anschließend den Kaufpreis erstattet. Laut Pressemitteilung wurden die betroffenen Chargen in allen Bundesländern vertrieben.

Vegane und vegetarische Produkte waren zuletzt häufiger von Rückrufaktionen betroffen. Der Hauptgrund hierfür waren häufig nicht gekennzeichnete Inhaltsstoffe, die bei Allergiker:innen starke Reaktionen auslösen können.

Bei betroffenen Produkten drohen gesundheitliche Folgen

Mitunter warnt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit allerdings auch vor Produkten, die ein Risiko für eine Salmonellenvergiftung bergen. Diese führt im schlimmsten Fall zu einer Lebensmittelvergiftung, die oftmals mit Fieber und/oder mehrtägigen Magen-Darm-Beschwerden einhergeht.

Oft sind die Rückrufaktionen reine Vorsichtsmaßnahmen. Im Falle der Aufstriche gilt trotzdem höchste Vorsicht. Beim Verschlucken etwaiger Metallsplitter drohen Verletzungen in Mund und Rachen oder gar innere Blutungen.

Der beliebte Hersteller Alnatura hat insgesamt acht Gemüseaufstriche im Sortiment. Weitere Sorten seien von dem Rückruf jedoch nicht betroffen.

UN-Bericht: Kindersterblichkeit weltweit gesunken

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