Der Sommer und damit die Grill-Saison stehen an. Dabei landen beim Angrillen auch gerne mal Veggie-Produkte auf dem Rost. Die Gründe, warum Verbraucher:innen auch zu Fleischalternativen greifen, sind vielseitig. Tierwohl, Umweltschutz oder Geschmack sind sicherlich für viele ausschlaggebend. Einige wollen auch für ihren Körper etwas Gutes tun.
Aktuell werden jedoch zwei beliebte Veggie-Klassiker zurückgerufen. Vegetarier:innen, die mit dem Fleischverzicht etwas für ihre Gesundheit beitragen wollen, sollten davon die Finger lassen. Aber auch für alle anderen Verbraucher:innen könnten die Ersatz-Produkte gefährlich werden.
Vielen hartgesottenen Veganer:innen sind die neuesten Veggie-Würste, veganen Steaks oder Ersatz-Salamis zu realistisch. Der echte Geschmack löst bei ihnen Ekel aus. Darum greifen sie gern zu Gemüse-Alternativen. Die kommen dem tierischen Produkt zumindest geschmacklich nicht ganz so nah. Darunter sind auch Spinat-Kreationen.
Zwei Spinat-Produkte sind nun jedoch von der Rückruf-Aktion betroffen. Gewarnt wird zum einen vor dem Spinat-Schnitzel von Sofine mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 22. Mai und 10. Juli 2023. Zum anderen wird der Gemüsebratlinge Spinat von Dennree zurückgerufen. Die betreffenden Mindesthalbarbeitsdaten hier sind hier der 03. April bis 26. Juni 2023.
Die Ursache für die deutschlandweite Rückruf-Aktion sind möglicherweise gefährliche Fremdkörper in den Lebensmitteln. In den Bratlingen und Schnitzeln könnten wohl sogar Metallsplitter von bis zu 2 Millimeter Größe enthalten sein. Dennree schreibt auf seiner Website: "Bei Verzehr des Produktes können Verletzungen nicht ausgeschlossen werden." Der Hersteller appelliert weiter: "Bitte verzehren Sie das Produkt nicht".
Die beiden Veggie-Produkte werden in Supermärkten in ganz Deutschland angeboten. Wer nun doch Spinat-Schnitzel oder Bratlinge gekauft hat, sollte sie auf keinen Fall essen. Wegwerfen muss man sie aber auch nicht. Denn: die Ersatz-Produkte können einfach in dem Laden zurückgegeben werden, wo sie auch erworben wurden. Verbraucher:innen erhalten dann den Kaufpreis zurück. Wichtig ist auch zu beachten, dass dafür kein Kassenzettel benötigt wird.
Wer jedoch einfach nur keinen Hunger auf Spinat hat und sein Geld zurück haben will, muss unbedingt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Nur die oben genannten Daten sind von der Geld-Zurück-Aktion betroffen.
Wer bei Freund:innen auf dem Grill oder in der Pfanne ein Ersatz-Produkt auf Spinat-Basis entdeckt, sollte also zur Sicherheit lieber nochmal nachfragen.