Vor Phishing-Attacken kann sich heute kaum jemand retten. Weder Unternehmen noch Privatpersonen. Cyberkriminelle erstellen gefälschte Websites oder E-Mails, die täuschend echt aussehen und Betroffene schnell in die Falle locken können. So können diese unter Umständen viel Geld verlieren.
Aufpassen muss man momentan bei Mails, die vermeintlich von der DHL stammen. Tatsächlich könnten sich dahinter nämlich Betrüger:innen verstecken.
Das Perfide an Phishing-Mails ist, dass sie den Betroffenen ein Szenario vor Augen führen, was für diese – wäre es denn echt – unangenehme Folgen hätte, die diese natürlich vermeiden wollen. Und so hoffen Cyberkriminelle, dass die Leute aus Sorge unüberlegt das tun, was in der Mail von ihnen verlangt wird: in der Regel ist das die Preisgabe von persönlichen Daten.
So ist es auch in diesem Fall. In der gefälschten DHL-Mail heißt es laut der Verbraucherzentrale, dass für eine Sendung aus einem Land außerhalb der Europäischen Union die Zollgebühren noch nicht bezahlt sein sollen. Die Mail erreicht einen unter dem Betreff "Dringend: Letzte Phase der Zollabwicklung".
In der Mail wird dann angekündigt, dass die Sendung an den oder die Empfänger:in zurückgesendet wird, sollten die Zollgebühren nicht innerhalb von 48 Stunden bezahlt werden. Dazu ist ein Link hinterlegt, über den die Zahlung vorgenommen werden soll.
Die Fristsetzung, die Drohung – in diesem Fall mit der Paketrücksendung – und der Link: alles typische Anzeichen für Phishing, die so oder so ähnlich bei solchen Betrugsversuchen regelmäßig vorkommen.
Die Verbraucherzentrale weist hier auch auf das Fehlen einer Sendungsnummer hin, was "besonders auffällig" sei. Daran ließe sich nämlich "die Legitimität einfach und schnell überprüfen", schreiben die Expert:innen.
Die unpersönliche Anrede ("Sehr geehrte Damen und Herren") und die unseriöse Absendeadresse erhärten den Verdacht weiter: Es handelt sich um Phishing.
Solche Mails gehören wie immer in den Spam-Ordner, damit das Mailprogramm künftig ähnliche Mails erkennen und herausfiltern kann. Falls man DHL nutzt, kann man auf der Webseite des Unternehmens oder in der App nachschauen, ob es dort ähnliche Aufforderungen gibt.