Bei den riesigen Mengen an Lebensmitteln, die täglich, minütlich und sogar sekündlich durch die Hände von Mitarbeiter:innen im Supermarkt und in den Produktionshallen der Hersteller gehen, verwundert es nicht, dass einige Artikel auch mal zurückgerufen werden. Fehler passieren: Etwa, wenn auf dem Feld ungewollt gesundheitsgefährdende Pestizide auf die Ernte gesprüht werden, gefährliche Materialien in die Verpackungen gelangen oder sich gefährliche Bakterien wie Salmonellen bilden.
Wenn ein solcher Rückruf geschieht, sollte er möglichst schnell verbreitet werden, damit diejenigen, die das Produkt gekauft haben, auch davon mitbekommen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel hat daher extra eine eigene Internet-Plattform erstellt.
Auf "Lebensmittelwarnung.de" werden ausschließlich Rückrufe vermeldet – etwa zu Lebensmitteln, Kosmetik oder anderen Gebrauchsgegenständen. Am Donnerstag wurde dort eine neue Warnung vermeldet. Darin geht es um Rotkohl aus dem Glas.
Der Traditionshersteller Kühne, welcher unter anderem berühmt für seine Gemüse- und Obstkonserven ist, hat Chargen seines Artikels "Rotkohl nach Traditionsrezept 720ml im Glas" zurückgerufen. Der Grund dafür sind mögliche Glasstückchen, an denen man sich beim Essen verletzen könnte. So schreibt Kühne in einer Mitteilung:
Kühne betont, dass die Gefahr jedoch nicht jedes Glas Rotkohl betrifft, das zuletzt verkauft wurde. Konkret geht es um Gläser, die bis zum 15. Dezember 2025 haltbar sind und folgende Codierungen aufweisen: "15.12.2025 Z 2030 NL23 1" sowie "15.12.2025 Z 2130 NL23 1". Überprüfen lässt sich die Nummer am Rand des Schraubdeckels.
Ebenfalls nicht betroffen sind etwa der "Rotkohl nach Traditionsrezept" in anderen Größen oder Kühnes Apfelrotkohl.
Kühne hat daher die Supermärkte und Discounter dazu aufgerufen, die betroffenen Gläser unverzüglich aus den Regalen zu nehmen und sie nicht weiterzuverkaufen. Die bereits verkauften Gläser sollen umgetauscht und den Kund:innen erstattet werden. Kühne werde für die anfallenden Kosten der Supermärkte aufkommen.
Fehler wie dieser passieren nicht selten. Häufig sind es auch die Supermärkte selbst, die Produkte zurückrufen. Und nicht immer geht es dabei um Gläser.
Zuletzt beorderte das Unternehmen Banketbakkerij gleich mehrere Keksverpackungen verschiedener Sorten zurück, weil sich in ihnen möglicherweise Metallfremdkörper befinden könnten. Wer als Verbraucher:in die Produkte an der Supermarktkasse zurückgibt, muss auch keinen Kassenbon vorzeigen. Das Gleiche gilt wohl auch bei den Rotkohlgläsern von Kühne.