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Mobilität & Verkehr
12.07.2019, 11:2623.01.2020, 12:59
Jetzt schnell noch von hier zum Museum! Zu Fuß, mit dem Auto? Mit dem Bus oder mit dem Rad? Äh, nö. Wer als Großstädter etwas von sich hält – so hat man den Eindruck – der fährt jetzt Elektro-Tretroller. Seit
einem Monat kann man in Deutschland mit solchen E-Scootern fahren – den eigenen oder einen gemieteten. In Großstädten wie Berlin ist das Angebot groß. Und die Nachfrage auch, wenn man sich so auf den Straßen umsieht.
Wenn ein neues Verkehrsmittel erlaubt wird, gibt es jedoch auch viele Fragen. Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss
ich einen Helm tragen? Mit wie viel Alkohol im Blut darf ich noch fahren? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die
Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen:
Abstellen
Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie
für Fahrräder. So steht es in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in
Fußgängerzonen abstellen - wenn dadurch Fußgänger nicht behindert
werden. Besonders in Großstädten sind geeignete Abstellflächen
mancherorts rar. Mehrere Städte planen bereits, Parkverbot-Zonen für
E-Tretroller einzuführen.
Bordsteinkante
Was tun, wenn der genutzte Radweg über eine
abgeflachte Kante führt? Runter mit der Geschwindigkeit. Ansonsten
kann der E-Tretroller beim Überwinden der Bordsteinkante hüpfen und
der Fahrer ins Straucheln geraten.
Diebstahl
Handschellen können helfen, den Roller vor Diebstahl zu
schützen. Kein Witz. Im Internet werden Schlösser angeboten, die nach
dem Prinzip Handschelle funktionieren: Den einen Ring klickt man um
die Lenkstange des Rollers, und den anderen befestigt man etwa an
einem Zaun oder Gitter. Mietroller-Anbieter haben diese Probleme
normalerweise nicht: Ihre Roller werden meist per App ver- und
entriegelt.
Da stehen sie und warten auf Abholung.Bild: www.imago-images.de
Führerschein
Nicht notwendig. Es gibt nur ein Mindestalter: 14
Jahre.
Fußgängerzone
Dort heißt es: schieben. Erlaubt ein Schild das
Radfahren in der Fußgängerzone, darf man auch mit dem E-Tretroller
dort entlangdüsen.
Gehweg
Der ist tabu. E-Tretroller dürfen auf Radwegen,
Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen gefahren werden. Sind diese
nicht vorhanden, muss man die Fahrbahn nutzen. Das wissen viele
nicht. Dazu Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der
Versicherer: "Deswegen glaube ich, dass da auch zurzeit die größte
Gefahr für alle Beteiligten lauert."
Helmpflicht
Es gibt keine - aber Fachleute raten zum Helm. Viele
Menschen in Deutschland befürworten eine solche Pflicht. Bei einer
Umfrage im Auftrag der "Augsburger Allgemeinen" sprach sich fast die
Hälfte der Befragten dafür aus, die Helmpflicht "auf jeden Fall"
einzuführen.
Vorbildlich mit Helm.Bild: www.imago-images.de
Knöllchen
Ein Bußgeld wird fällig, wenn man den Gehweg nutzt. Laut
ADAC sind das 15 bis 30 Euro. Genauso teuer kann es werden, wenn man
mit E-Tretrollern nebeneinander statt hintereinander fährt. Hat der
Roller keine Betriebserlaubnis, kostet das 70 Euro.
Promille
Es gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Autofahren: Wer
mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt – ohne alkoholbedingte
Auffälligkeiten zu zeigen – begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält
einen Bußgeldbescheid. Ab 1.1 Promille liegt eine Straftat vor.
Tempolimit
Zulässig sind maximal 20 km/h.
Verkehrssicherheit
E-Tretroller müssen ein funktionierendes Brems-
und Lichtsystem haben und mit einer Klingel ausgestattet sein.
Versicherungspflicht
Auf die Straße darf man mit dem elektrischen
Roller nur, wenn eine gültige Versicherungsplakette für
Elektrokleinstfahrzeuge angebracht ist.
Zu zweit fahren
Ein klares Nein. Die E-Tretroller sind grundsätzlich nur
für eine Person zugelassen. Wer zu zweit oder gar dritt erwischt
wird, zahlt ein Bußgeld.
(hau/dpa)
Im Oktober beginnt für viele Studierende in Deutschland wieder ein neues Semester. Und das heißt auch, bezahlbare WG-Zimmer mit angenehmen Mitbewohner:innen sind heiß begehrt. Besonders in Großstädten ist der Konkurrenzdruck hoch.