Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den Regeln vertraut machen – sonst wird die Reise schnell teurer als geplant. Welche Gesetze du kennen musst, damit du auch nach dem Urlaub in Polen deinen Führerschein behalten darfst, erfährst du bei watson.
So wie auch in jedem anderen deutschen Nachbarland gibt es in Polen ein Tempolimit. Um nicht von den Radarfallen fotografiert zu werden, solltest du dich an folgende Höchstgeschwindigkeiten halten:
Die Maximalstrafe für das Missachten des Tempolimits liegt übrigens bei 2500 Złoty (587 Euro), Wiederholungstäter:innen müssen sogar 5000 Złoty (1174 Euro) zahlen.
Alkohol ist in Polen oft günstiger als in Deutschland, Benzin ebenfalls. Beides miteinander zu kombinieren, wird hingegen richtig teuer. In Polen gelten nämlich härtere Regeln für die maximale Menge an Blutalkohol, mit der Autofahrer:innen einen Pkw lenken dürfen. Die liegt bei 0,2 Promille.
Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Grenze bei 0,5 Promille. In beiden Ländern gilt für Fahranfänger:innen ein absolutes Alkoholverbot. Die Grenze von 0,2 Promille gilt in Polen übrigens auch für Fahrradfahrer:innen.
Wer in Polen mit dem Auto unterwegs ist, muss das Licht einschalten – auch bei Sonnenschein und wenn es besonders hell ist. Grundsätzlich wird das Abblendlicht empfohlen, bei guter Sicht und wenn es hell ist, darf auch das Tagfahrlicht genutzt werden.
Ähnlich wie in Deutschland müssen Autofahrer:innen in Polen immer ein Warndreieck, einen Verbandskasten und Warnwesten mitführen. Es gibt aber eine Besonderheit, die sich von den Regeln in Deutschland unterscheidet: In Polen muss auch ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Diese Regel gilt nur für Fahrzeuge mit einem polnischen Kennzeichen – dazu zählen allerdings auch Mietwagen. Wer also mit dem Zug nach Polen fährt und vor Ort ein Fahrzeug mietet, sollte vorab überprüfen, ob ein Feuerlöscher zur Ausstattung gehört.
Nicht in allen Ländern haben Fußgänger:innen die gleichen Rechte an Zebrastreifen wie in Deutschland. In Polen ist das aber seit 2021 der Fall. Mit Ausnahme von Straßenbahnen haben Fußgänger:innen an Fußgängerüberwegen immer Vorrang. Es ist ihnen dabei allerdings verboten, zu telefonieren oder anderweitig das Handy oder Smartphone zu nutzen.
In Polen ist es laut ADAC durchaus üblich, dass Personen aus anderen Ländern ihre Bußgelder sofort zahlen, wenn sie beispielsweise von einem Blitzer erfasst werden.
Hierfür kann es sich lohnen, immer genug Bargeld parat zu haben. Anderenfalls müssen die Beamt:innen die Möglichkeit einräumen, dass man den Geldbetrag vom nächsten Geldautomaten abholt.
Wenn nicht gezahlt werden kann oder die Zahlung verweigert wird, wird der Fall an ein Gericht übertragen, anschließend wird in der Regel ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Bis dahin werden wichtige Reisedokumente wie Reisepass oder Personalausweis einbehalten. Aus Sicherheitsgründen ist es also sinnvoll, die Höchstgeschwindigkeit ernstzunehmen und für den Notfall Bargeld einzustecken.
Achtung vor Beamt:innen in Zivil: Sie dürfen außerorts keine Kontrollen durchführen und müssen nach Aufforderung ihren Dienstausweis vorzeigen und ihren Namen nennen.
Wer in eine Kontrolle gerät, soll den Motor ausschalten, im Wagen sitzenbleiben und die Hände ans Steuer legen. Kfz-Schein und Führerschein liegen am besten schon parat, damit man sie nach einer Aufforderung vorzeigen kann.
Um Polizeikontrollen zu verhindern, bei denen vielleicht auch eine Sprachbarriere im Weg ist, hält man sich im Ausland am besten so penibel wie möglich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wer auch die anderen Gesetze befolgt, muss in der Regel keine Kontrolle befürchten.