Die wohl meistgestellte Frage im Supermarkt ist jene der Kassierer:innen nach dem Kassenbon. So wandern zahlreiche Zettel täglich in den Händen der Kundschaft oder im Müll. Doch einige Supermärkte wie Lidl, Kaufland und Edeka bieten inzwischen eine digitale Alternative an. So wollen sie Papier sparen.
Rewe-Kund:innen können etwa durch das Payback-Bonusprogramm digital an ihren Kassenzettel gelangen. Doch das System stößt nun auf Unverständnis. Es hagelt Kritik im Netz.
Der Grund: Rewe wirbt für gerade dieses papierlose System auf eine viel kritisierte Art: mit einem Extra-Bon. Einige Twitter-Nutzer veröffentlichen auf der Plattform etwa Fotos der Werbezettel, auf denen steht: "Der Umwelt zuliebe: Nimm den eBon." In der Rewe-App oder im Rewe-Kundenkonto könne man seinen digitalen Kassenzettel freischalten, steht auf dem Papier.
Für viele ist das eine merkwürdige Aktion, um auf eine umweltfreundlichere Alternative hinzuweisen. "Minimal widersprüchlich", urteilt etwa ein User.
Ein anderer findet, dass es bessere Arten gäbe, um für das neue System zu werben. Er macht in seinem Tweet einen Vergleich: "Wie man sinnvoll auf den eBon hinweist: Aufsteller, Plakate, Displayeinblendungen. Wie Rewe auf den eBon hinweist: mit einem zusätzlichen Bon."
"So ein Quatsch", findet eine weitere Person. Sie schreibt, dass sie den eBon sowieso schon nutze und "dennoch den Schnipsel" bekomme. "Was denn nun mit Umwelt?", fragt der User die Erfinder:innen von Payback und Rewe.
Ein Twitter-User merkt an, dass die Aktion auf diese Art und Weise unsinnig sei und richtet sich mit einer Bitte an die Supermarkt-Kette:
Kassenbons müssen tatsächlich als Sondermüll behandelt werden. Sie bestehen nämlich meist aus Thermopapier, das mit Chemikalien beschichtet ist. Deshalb sollte man die Zettel nicht im Papiermüll, sondern im Restmüll oder im Sondermüll entsorgen.
Dass Unmengen an Müll durch Kassenbelege entstehen, liegt aber nicht nur an den Händlern. Seit Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegpflicht beim Einkaufen, die es Verkäufer:innen verbietet, den Kassenzettel komplett wegzulassen. Er muss also auch dann vergeben werden, wenn er von den Kund:innen nicht gewünscht wird.