Durch die gestiegenen Energiekosten waren in den vergangenen Monaten etliche Unternehmen gezwungen, ihre Preise zu erhöhen. So nach eigenen Angaben auch Coca-Cola, das den Händlern daher eine Erhöhung im unteren einstelligen Prozentbereich ankündigte. Die Supermarkt-Kette Edeka verweigerte sich dem jedoch, weshalb Coca-Cola einen Lieferstopp verkündete.
Das wollte Edeka nicht akzeptieren und zog mit einer einstweiligen Verfügung vor Gericht. Dort bekam die Supermarkt-Kette recht und Coca-Cola wurde dazu verpflichtet, ihre Lieferung zu den alten Konditionen fortzuführen – allerdings nur bis zum 30. September. Der Softdrink-Hersteller legte daraufhin Einspruch ein, über den das Gericht nun entschied.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist für die gesamte Branche entscheidend. Am Donnerstag entschied die Kammertür Handelssachen laut der "Lebensmittelzeitung", Edekas einstweilige Verfügung aufzuheben. Dadurch ist Coca-Cola nicht weiter verpflichtet, Edeka zu ihren alten Preisen zu beliefern. Der vom Unternehmen verkündete Lieferstopp sei zudem rechtmäßig, um seine geplante Preiserhöhung durchzusetzen.
Zuvor hatte der Getränke-Hersteller bereits betont, Edeka die Preise "frühzeitig angekündigt und erläutert" zu haben. Außerdem hatte Coca-Cola die Preiserhöhung mit der Inflation und der Preisentwicklung anderer Marken begründet.
Wie die "Lebensmittelzeitung" berichtete, beklagte die Supermarkt-Kette hingegen eine "einseitig verkündete Preiserhöhungsforderung". Da sich auch "deren Höhe jeglichen sachlichen Grundlagen entbehrt", handle es sich um einen Vertragsbruch.
Dem widersprach das Landgericht Hamburg nun. Die vorsitzende Richterin habe dabei betont, dass Edeka den Vorwurf des Preismissbrauchs anhand eines einschlägigen Vergleichsmarkts nicht ausreichend beweisen konnte.
Dem Landgericht nach handle es sich insofern erst um Preismissbrauch, wenn Coca-Cola den höchsten verhandlungsfähigen Preis mit seiner Preiserhöhung überschritten hätte, was Edeka jedoch nicht nachweisen konnte. Das Urteil besagt somit auch, dass Unternehmen wie Coca-Cola nicht an die allgemeinen Durchschnittspreise gebunden sind.
Auch Andrea Weckwert, Juristin bei Coca-Cola, bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts als "richtungsweisend" für "gleichberechtigte Preisverhandlungen zwischen Handel und Herstellern". Dazu zähle, dass Hersteller ihre Produkte nur ausliefern, wenn Händler deren Preise anerkennen. Sie wies jedoch auch auf die Möglichkeit der Händler hin, Produkte auszulisten, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Dabei betonte der marktdominierende Getränkehersteller, die Partnerschaft mit Edeka "gerne fortführen" zu wollen. Edeka hingegen kann nun am Oberlandesgericht Hamburg wiederum Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
(crl)