Ab 2023 steht Kund:innen während ihrem nächsten Einkauf im Supermarkt oder bei ihrem nächsten Restaurantbesuch ein neuer Service zur Verfügung. Dabei geht es zum einen um eigene Verpackungen, die mitgebracht werden können. Zum anderen planen große Ketten, Pfand-Systeme für ihre Verpackungen einzuführen. Expert:innen warnen allerdings auch vor einer größeren Belastung für den Lebensmittelhandel.
Ab 1. Januar 2023 tritt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Wer künftig einen Supermarkt, eine Tankstelle oder ein Café besucht und dort etwa einen Kaffee zum Mitnehmen bestellt, soll dadurch die Option haben, einen Mehrwegbecher zu erwerben.
Die Kosten für das Produkt in der Mehrwegverpackung dürfen dabei nicht höher sein als für das Produkt in der Einwegverpackung. Allerdings steht es den Händlern offen, Pfand-Systeme einzuführen, wie es schon lange etwa auf Konzerten und Festivals der Fall ist.
So planen es auch einige Fast-Food-Ketten: Burger King kündigte bereits an, mit einem externen Anbieter für Mehrwegprodukte zusammenzuarbeiten. Dadurch können die Verpackungen, die bei der Kette erworben werden, auch bei anderen Händlern, die mit demselben Anbieter kooperieren, zurückgegeben werden. McDonald's hingegen gab an, ein eigenes Pfand-System mit einer Gebühr von zwei Euro aufzustellen, wie die "Lebensmittelzeitung" berichtete.
Allgemein gilt die Mehrwegangebotspflicht für sämtliche Händler, die eine Ladenfläche von mindestens 80 Quadratmeter haben und mehr als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen. Den Großteil der Imbiss-Stände, Kioske und Spätis wird die Auflage daher nicht betreffen. Allerdings sind derartige Geschäfte dennoch dazu verpflichtet, Getränke oder Lebensmittel in selbst mitgebrachte Verpackungen zu füllen. Bisher verweigern das immer noch viele Händler aufgrund von Hygienevorlagen.
Filialketten wie Bahnhofsbäckereien, die zwar unter 80 Quadratmeter Ladenfläche, aber über fünf Angestellte haben, müssen hingegen genauso wie jeder Supermarkt und jedes Restaurant die gesamten Auflagen erfüllen.
Laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ist die Mehrwegangebotspflicht jedoch auch mit hohem Aufwand und hohen Kosten für die Betriebe verbunden. Grund dafür ist unter anderem, dass das Mehrwegangebot auch auf sämtlichen Flyern und in den Läden sichtbar gemacht werden muss. Hinzu kommt der Einkauf der Mehrwegverpackungen und der Aufwand, den ein Pfand-System mit sich bringt.