Wer im Supermarkt oder Discounter einkauft, will sich auf die dort gekauften Lebensmittel verlassen können. Die Kundschaft vertraut darauf, dass die Produkte in den Regalen höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Dies ist in Deutschland meist der Fall. Doch immer wieder gibt es Rückrufe bei Lebensmitteln. Etwa, weil bei Qualitätskontrollen oder durch Beanstandung der Verbraucher:innen gefährliche Stoffe, Allergene oder Fremdkörper nachgewiesen wurden.
Aktuell sollten Edeka-Kund:innen bei Spaghetti einen genaueren Blick auf das Produkt und das Mindesthaltbarkeitsdatum werfen. Denn deren Verzehr könnte für einige Menschen gefährlich werden. Der Hersteller zieht Konsequenzen.
Wer sich mal eben leckere Spaghetti mit Tomatensoße kochen will, sollte beim Griff in den Vorratsschrank besonders aufmerksam sein. Am 1. Februar wurde auf der Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, "lebensmittelwarnung.de" ein Lebensmittel-Rückruf veröffentlicht. Er erfolge aus präventiven Gründen des Verbraucherschutzes, insbesondere für Personen mit Glutenunverträglichkeit, heißt es dort.
In einer aktuellen Mitteilung warnt die Spaichinger Nudelmacher GmbH dort vor dem Verzehr der "Edeka Spaghetti glutenfrei" in der 500-Gramm-Verpackung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in Produkten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.08.2026 geringe Mengen des Allergens Gluten enthalten sind.
Denn: Bei internen Routinekontrollen wurden Spuren von Gluten in dem Produkt gefunden. Das ist potenziell gefährlich für Personen mit Zöliakie. Ihnen drohen bei einem Verzehr Bauchschmerzen, Blähungen, Übelkeit, Durchfall oder Verstopfung.
Es wird jedoch klargestellt, dass die Qualität des Produkts ansonsten einwandfrei sei. Personen ohne Glutenunverträglichkeit können die Spaghetti also bedenkenlos konsumieren. Wer die betroffenen Spaghetti erworben hat, kann diese also einfach an Bekannte, Nachbarn, Freunde oder Familie weitergeben, falls der Weg in den Supermarkt zu umständlich ist und sie nicht von Zöliakie betroffen sind.
Der Rückruf bezieht sich ausschließlich auf Produkte mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum, Spaghetti des Produkts mit anderen Chargen sind nicht betroffen. Zudem betont das Unternehmen, dass sich die Kundschaft auch bei anderen glutenfreien Artikeln keine Sorgen machen müsse.
Die betroffenen "Edeka Spaghetti glutenfrei" wurden bundesweit bei Edeka und Marktkauf angeboten. Sowohl die Spaichinger Nudelmacher GmbH als auch die genannten Handelsunternehmen haben sofort reagiert und die Produkte aus dem Verkauf genommen.
Verbraucher:innen, die das betroffene Produkt erworben haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Das Unternehmen und die Handelspartner bitten die betroffene Kundschaft um Verständnis und entschuldigen sich.