Gesunde Brotaufstriche sind im Trend. Immer häufiger landen auf dem Frühstücksbrot der Deutschen statt Butter oder Marmelade gesündere Alternativen. Viele Brotaufstriche sind nicht nur vegan, sondern meist deutlich weniger fettig und schmecken dazu auch noch lecker.
Doch trotz strenger Kontrollen kommt es immer wieder vor, dass gefährliche Stoffe oder Fremdkörper in Lebensmittel geraten. Sie können etwa potenziell gefährlich sein und im schlimmsten Fall zum Tod führen. Dass es dazu kommen kann, ist kaum zu verhindern. Täglich rufen Unternehmen aus diesen Gründen Produkte zurück, so wie im aktuellen Fall eines Lebensmittelherstellers.
Das bekannte Bio-Lebensmittelunternehmen Alnatura hat vor kurzem eine Rückrufaktion für einen seiner beliebten Brotaufstriche gestartet, wie auf der Seite produktwarnungen.eu zu lesen ist. Grund dafür sind mögliche Fremdkörper in einigen Gläsern des Produkts. Kund:innen werden dringend dazu aufgefordert, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu überprüfen und betroffene Gläser nicht zu verzehren.
Laut Alnatura sind in einzelne Gläser des Produkts Metallfremdkörper gelangt. Die können für jene, die sie verzehren, ganz schön gefährlich werden. Aus diesem Grund sollten Kund:innen besonders wachsam sein und den Deckelrand des Glases genau unter die Lupe nehmen. Dort ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden.
Konkret geht es um den Spinat-Walnuss-Brotaufstrich des Bio-Lebensmittelhändlers. Alnatura hat nach eigenen Angaben umgehend reagiert, nachdem die mögliche Verunreinigung festgestellt wurde. Das Unternehmen betont seine Verantwortung für die Sicherheit der Verbraucher:innen. Den Aufstrich gibt es nicht nur bei Alnatura, sondern auch bei anderen Supermärkten, wie etwa Edeka, zu kaufen.
Das Unternehmen bittet Kund:innen, die betroffenen Gläser des Spinat-Walnuss-Brotaufstrichs zurückzubringen oder zu entsorgen. Der Kaufpreis werde natürlich erstattet, auch ohne Kassenbon.
Der Rückruf betrifft ausschließlich Gläser mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten: 28.02.2024, 28.04.2024 und 28.05.2024. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten des Produkts oder andere Alnatura-Produkte sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Es handelt sich somit um eine spezifische Charge, bei der die Verunreinigung aufgetreten sein könnte.
Die mögliche Anwesenheit von Metallfremdkörpern in Lebensmitteln birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit der Verbraucher:innen. Neben Verletzungen im Mund- und Rachenraum können solche Fremdkörper auch zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Aus diesem Grund sollten Kund:innen die Warnung ernst nehmen und die betroffenen Gläser nicht verwenden.