Mal eben noch schnell einkaufen, weil man etwas kochen möchte, aber eine Zutat fehlt? Unter der Woche kein Problem. Sonntags ist das vielerorts aber nicht möglich. Denn grundsätzlich dürfen an Sonn- und Feiertagen nur Apotheken und Tankstellen öffnen, ausgenommen sind Läden in Bahnhöfen und Flughäfen.
Die Regeln in Deutschland sind also streng, dennoch versuchen Händler immer wieder diese zu umgehen. Trotz Verbot. Nun hat der hessische Verwaltungsgerichtshof einer Supermarkt-Kette einen Riegel vorgeschoben.
Vor gut zwei Jahren hatte die Stadt Fulda entschieden, dass Tegut seine Teo-Filialen an Sonn- und Feiertagen geschlossen halten muss – obwohl sie ohne Personal betrieben werden. Offenbar zurecht: Diese Entscheidung wurde nun vom hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt, und hat erhebliche Auswirkungen.
Mit den digitalen Selbstbedienungsläden Teo wollte Tegut seiner Kundschaft den Einkauf auch außerhalb normaler Öffnungszeiten ermöglichen. Dass der hessische Verwaltungsgerichtshof der Anordnung der Stadt Fulda am 22. Dezember zugestimmt hat, hat erste Konsequenzen für den Konzern. Die Folgen für Tegut seien erheblich, wie ein Unternehmenssprecher jetzt gegenüber der "Lebensmittelzeitung" betont. "Die meisten Teos in Hessen dürfen aufgrund dieser behördlichen Anordnung sonntags nicht mehr geöffnet werden", sagt der Sprecher.
Die Supermarkt-Kette bedauert die Entscheidung und sieht sich gezwungen, bestehende Teo-Standorte in Hessen zu überdenken und neue Standorte infrage zu stellen. Ursprüngliche Pläne zur Ausweitung des Teo-Konzepts werden nun aufgrund der Gerichtsentscheidung auf den Prüfstand gestellt.
Tegut eröffnete im November 2020 den ersten Teo-Markt überhaupt in Fulda. Aktuell betreibt das Unternehmen 39 Teo-Märkte, wobei 28 in Hessen, sechs in Baden-Württemberg und fünf in Bayern liegen, wie die "Lebensmittelzeitung" schreibt. Das Besondere: Die Teo-Filialen verzichten auf Kassenpersonal und sind in der Regel rund um die Uhr geöffnet. Kunden haben die Möglichkeit, aus 950 Produkten zu wählen und digital zu bezahlen.
Tegut hatte gegen die Schließungsverfügung in Fulda geklagt, doch sowohl das Verwaltungsgericht Kassel als auch der hessische Verwaltungsgerichtshof lehnten die Klage ab. Die Richter stützten ihre Entscheidung maßgeblich auf die Bestimmungen des hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Nach diesem Gesetz sind die Teo-Filialen als Verkaufsstellen anzusehen. Unabhängig davon, ob Personal vor Ort beschäftigt ist.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wirft nicht nur in Fulda, sondern deutschlandweit Fragen auf – insbesondere im Zusammenhang mit "Smart Stores". Dieses moderne Einzelhandelskonzept sorgt landesweit für Diskussionen und rechtliche Auseinandersetzungen. Betreiber hofften durch das fehlende Kassenpersonal die Schließung an Sonn- und Feiertagen sowie nachts zu umgehen. Die Bestätigung der Schließungsverfügung für Teo-Märkte durch den Verwaltungsgerichtshof verschärft die Debatte rund um die Regelung zusätzlich.
Ähnlich wie die Richter in Kassel argumentierte kürzlich auch das Verwaltungsgericht Hamburg gegen die Sonntagsöffnung eines Automatenkiosks. Auch hier sahen die Richter den Kiosk als Verkaufsstelle und betonten die Bedeutung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und seelischen Entspannung.
Tegut hofft nun auf eine Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes, um den Betrieb seiner Teo-Filialen auch sonntags zu ermöglichen. Der Sprecher verweist auf den Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung, der explizit die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung für solche Konzepte vorsieht.