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Urlaub und Arbeit: Was du tun kannst, wenn der Chef dich auf Reisen anruft

One man, man on the beach, drinking coffee in cafe, talking on mobile phone.
"Chef, eigentlich habe ich ja Urlaub..."Bild: Getty Images
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Arbeit und Urlaub: Keine Panik, wenn der Chef anruft

12.08.2020, 11:00
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Kaum lassen wir das Büro ein paar Tage hinter uns und genießen unseren Urlaub, klingelt auch schon das Telefon. Auf dem Display erscheint der Name des Chefs. Die Hände zittern, der Magen wird schwer. Die Pflicht ruft, doch müssen wir auch gehorchen?

Nein. Urlaub dient der Erholung, so steht es im Bundesurlaubsgesetz. Demnach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Währenddessen ruht die Hauptleistungspflicht oder vereinfacht: Wir müssen nicht arbeiten. Kurzum können wir also sagen, dass wir das Recht haben, im Urlaub nicht erreichbar zu sein. Wir müssen also weder Anrufe noch Mails checken, geschweige denn beantworten.

Allerdings ist es für Arbeitgeber nicht verboten, uns zu kontaktieren – ein Anspruch auf Erfolg hat er aber nicht. Für viele könnte das aber dennoch für eine Drucksituation sorgen, gerade bei Anrufen. Erscheint der Name des Vorgesetzten auf dem Display, kommt das eventuell einem Schockmoment gleich. Einfach ignorieren ist da keine leichte Aufgabe.

Im Zweifel gibt es Geld

Sollten wir nun aus Angst oder anderen Gründen abheben und geht es im darauffolgenden Gespräch um die Arbeit, gilt das als Arbeitszeit. Ähnlich verhält sich mit Anweisungen seitens des Chefs oder der Chefin, Mails zu bearbeiten oder eben durchzurufen.

Und wie bei Arbeitszeit üblich: sie wird regulär bezahlt. Der Urlaub muss darauf nachgeholt werden. Aufgaben während des Urlaubs zuweisen und am ersten Arbeitstag Ergebnisse erwarten darf der Chef oder die Chefin übrigens nicht. Urlaub ist Urlaub.

Stellt sich die Frage, ob uns unser Arbeitgeber aus dem Urlaub zurückholen darf, weil Aufgaben anfallen oder ein Großauftrag eingeht. Darf er nicht. Gut, streng genommen gibt es eine Ausnahmeregelung. Die greift aber nur, wenn wir den Urlaub noch nicht angetreten sind. Kommt es zum Beispiel eine Woche vor Urlaubsantritt zu einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Notfall, darf er unseren Urlaub streichen.

(tkr)

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