Wer sich hinter das Steuer setzt, muss sich an die Regeln im Straßenverkehr halten. Dazu gehören auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hält man sich nicht an die Temporegeln und wird geblitzt, drohen Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot. Je größer der Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung ist, desto empfindlicher sind auch die Folgen.
Deutsche Raser:innen, die in der Schweiz ein Knöllchen bekommen haben, wurden bisher jedoch eher selten zur Kasse gebeten. Der Grund: In Deutschland konnten die Bußgelder nicht vollstreckt werden. Verkehrssünder:innen müssen sich nun von dieser für sie äußerst günstigen Regelung verabschieden.
Urlauber:innen müssen aufpassen: Wer bei einer Reise in der Schweiz zu doll aufs Gaspedal drückt, muss künftig zahlen. Möglich macht das der neue Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, der schon bald in Kraft treten wird. Ab dem 1. Mai sind deutsche Verkehrssünder:innen auf Schweizer Straßen vor Bußgeldern nicht mehr sicher.
Der deutsche Botschafter in Bern, Michael Flügger, tauschte die Ratifizierungsurkunden dazu am Mittwoch in Bern mit der Direktorin des Bundesamtes für Polizei, Nicoletta della Valle, aus.
Bislang wurden Raser:innen aus Deutschland bei der Zahlung verschont: Sie konnten die Zahlungsaufforderungen ganz einfach aussitzen. Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel Großbritannien, Norwegen oder eben auch der Schweiz, konnten in Deutschland nämlich nicht vollstreckt werden. Ärger drohte nur dann, wenn sie erneut in das Land einreisten: In der Schweiz mussten sie dann mit einem Strafbefehl rechnen.
Die Zahlungsaufforderungen können in der Schweiz schnell in die Höhe schießen. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind hier deutlich teurer als in Deutschland. Eine Überschreitung von 20 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn kostet in dem Nachbarland bereits 180 Franken, das entspricht 184 Euro. Auf anderen Straßen fallen die Bußgelder noch höher aus. Zum Vergleich: In Deutschland kostet so eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 60 Euro.
Für die neue Regelung gilt laut dem ADAC eine Bagatellgrenze. Erst ab einer Forderung von 70 Euro oder 80 Franken greift die neue Regelung aus dem Polizeivertrag. Diese Schwellen sind bei den hohen Bußgeldforderungen in der Schweiz aber schnell erreicht.
Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von "Terroristen, Menschenschmugglern, Geldautomatensprengern und Mafiosi", wie das Schweizer Bundesamt für Polizei auf dem Netzwerk Linkedin mitteilte. Die Verfolgung von Verstößen bei Straßenverkehrsdelikten gehört aber auch dazu und ist in Paragraf 48 geregelt.
Auch umgekehrt gilt die Möglichkeit zur Vollstreckung, also auch dann, wenn Schweizer:innen in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen.
(Mit Material von dpa)