Gut vier Jahre sind vergangen, seit das Vereinigte Königreich die Europäische Union nach langen, zähen Verhandlungen verlassen hat. Seitdem reicht für die Einreise nach Großbritannien nicht mehr nur der Personalausweis, sondern es muss ein Reisepass vorgezeigt werden.
Zwar sind Urlaubs- und Geschäftsreisen unter 180 Tagen für EU-Bürger:innen weiterhin visafrei möglich, seit dem 2. April benötigen sie allerdings die elektronische Reisegenehmigung ETA für die Anreise. Diese kann neben der offiziellen App und der Regierungswebsite auch bei kommerziellen Anbietern beantragt werden.
Die Polizei warnt nun vor überteuerten oder gar betrügerischen Angeboten, die im Netz kursieren.
Beim Landeskriminalamt Niedersachsen seien in den vergangenen Tagen einige Hinweise zu Anzeigen von Personen aus dem norddeutschen Bundesland eingegangen, die bei der Internetrecherche nach ETA auf Wucherpreise oder möglicherweise betrügerische Machenschaften gestoßen seien. Das vermeldet die Behörde in ihrem "Ratgeber Internetkriminalität".
Bei den Ergebnissen von Suchmaschinen befinden sich demnach auf prominenten Plätzen "mehr oder weniger seriöse Angebote", die oftmals ein Vielfaches gegenüber den offiziellen Angeboten verlangten. Bei den angezeigte Fällen hätten die Kosten teilweise 70 Pfund oder sogar 200 Pfund überschritten.
Bei den Angeboten der britischen Regierung kostet der Antrag zehn Pfund (circa zwölf Euro), ab dem 9. April wird der Preis auf 16 Pfund (circa 19 Euro) erhöht.
Neben den Wucherpreisen gibt das LKA zu bedenken, dass für die Antragstellung die Eingabe von persönlichen und sensiblen Daten erforderlich ist. Die Herausgabe dieser sei zwar auch auf der offiziellen Seite erforderlich, bei Webseiten Dritter sei jedoch immer Vorsicht geboten.
"Ebenso besteht die Gefahr, dass ein Antrag nicht korrekt übermittelt wird und sie falsche oder keine Einreisegenehmigungen erhalten", schreibt die Behörde. Ob es sich bei den eingegangenen Anzeigen tatsächlich um Betrugsversuche oder lediglich überteuerte Angebote handelt, werde derzeit noch ermittelt.
Das LKA rät für die Antragstellung, die offizielle Webseite oder App zu nutzen. Sollten Menschen möglicherweise bereits Opfer eines Betrugs geworden sein, könne dies bei jeder Polizeidienstelle oder der Onlinewache zur Anzeige gebracht werden.
Auch für andere Dienstleistungen wie beispielsweise Nachsendeaufträge oder die Beantragung eines Führerscheins kursierten alternative Webseiten, die ein Vielfaches des Originalpreises verlangen.