Streiks stehen aktuell quasi an der Tagesordnung – nahezu wöchentlich streiken Beschäftigte des Nah- und Fernverkehrs oder des Flughafenbetriebs. Passagiere und Fahrgäste müssen regelmäßig nach Alternativen suchen oder ihre Reisen umplanen. Das kann ganz schön lästig sein.
Besonders bei größeren Flugreisen, bei denen viel Geld investiert wurde, will wohl niemand gerne auf den Kosten sitzen bleiben. Wir erklären dir, welche Möglichkeiten du hast, um dein Geld bei einem Flugausfall zurückzubekommen.
In dieser Woche streiken Flugbegleiter:innen der Lufthansa zunächst in Frankfurt (Dienstag), dann am Mittwoch in München, wie die "Tagesschau" berichtet.
In Frankfurt fallen dadurch seit 4 Uhr morgens rund 600 Flüge aus, erst um 23 Uhr soll sich der Betrieb wieder normalisieren. Von den Flugausfällen sind 70.000 Passagier:innen betroffen, die ihre Reisepläne ändern oder verwerfen müssen. In München streikt das Kabinen-Personal ebenfalls von 4 bis 23 Uhr am Mittwoch, gut 400 Flugzeuge sollen nicht starten.
Grund für den Streik sind Verhandlungen zu höheren Lohnzahlungen: Gut 15 Prozent mehr fordern die Beschäftigten.
Ja! Daran sind aber einige Bedingungen geknüpft. Die Lufthansa selbst schreibt auf ihrer Website, dass eine vollständige Rückerstattung der Buchungskosten unter anderem dann möglich sei, wenn der Flug ersatzlos annulliert wurde. Im Falle eines Streiks ist das sehr wahrscheinlich.
Wer im Zuge der Reise Ausgaben für Hotelübernachtungen, Verpflegung und Telefonate am Ausgangsort der Reise hatte, kann entsprechende Quittungen einreichen. Die Lufthansa prüft dann, ob eine vollständige Kostenübernahme oder eine Kostenbeteiligung im Einzelfall fällig ist.
Wer durch den Flugausfall weitere Kosten wie für einen verpassten geschäftlichen Termin hat, geht allerdings leer aus. Hier übernimmt die Lufthansa nichts.
Britta Beate Schön ist Expertin für Recht bei "Finanztip". Sie betont: Fällt der Flug wegen eines Streiks aus, muss die Fluggesellschaft einen Ersatzflug anbieten oder den Ticketpreis erstatten. "Ob es bei Streik zusätzlich noch eine Entschädigung gibt, hängt davon ab, ob die Airline den Streik hätte verhindern können oder nicht."
Fluggesellschaften würden dabei meist von "außergewöhnlichen Umständen" sprechen und sich gegen Rückerstattungen wehren. Auch Lufthansa schreibt: "Annullierungen und Verspätungen aufgrund von Streik (...) beruhen auf außergewöhnlichen Umständen im Sinne der EU-Verordnung."
Rechts-Expertin Schön verweist dabei auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nachdem ein Streik wegen höherer Löhne kein "außergewöhnlicher Umstand" sei. Sollte sich eine Fluggesellschaft also bei deiner Erstattung damit herausreden wollen, solltest du hartnäckig bleiben.
Wer eine Flugreise innerhalb Deutschlands geplant hat, die aufgrund des Streiks entfällt, kann alternativ die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Die Lufthansa bietet an, elektronische Tickets dazu in einen Reisegutschein umzuwandeln.
Wer stattdessen selbstständig ein Bahnticket kauft und auf eine spätere Rückerstattung hofft, dürfte enttäuscht werden. Das Unternehmen schreibt hierzu, es werde in dem Fall "den Wert Ihres nicht genutzten Flugscheins zugrunde legen."
Die Lufthansa stellt für Rückerstattungen bei streikbedingten Flugausfällen ein eigenes Kontaktformular zur Verfügung. Dort können betroffene Passagiere das Thema "Flugunregelmäßigkeiten" auswählen und ihre Belege als Anhang hochladen. Die Lufthansa prüft dann einen Anspruch.
Wer sein Flugticket in ein Bahnticket umwandeln will, kann das via lufthansa.com oder an einem Check-in-Automat der Lufthansa machen.