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Soforthilfe für Studierende: So bekommst du die 200 Euro Energiepreispauschale

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Bald können Fachschüler:innen und Studierende die 450-Euro-Soforthilfe beantragen.Bild: imago images / Panthermedia
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Soforthilfe für Studierende: So kommst du an dein Geld

14.03.2023, 16:42
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In den vergangenen Tagen haben viele Studierende und Fachschüler Post erhalten. Denn: Sie sollen eine Entlastung wegen der gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Heizung und Strom bekommen. Ab dem 15. März lässt sich die Soforthilfe über 200 Euro Geld online anfordern.

Die Energiepreispauschale war bereits im vergangenen September angekündigt worden. Im Dezember ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) dann in Kraft getreten. Nun können sich Studierende auf den Online-Antrag vorbereiten.

Wie genau ihr an euer Geld kommt und alles, was ihr noch darüber wissen solltet, erfahrt ihr hier.

Was ist die Soforthilfe und wer bekommt sie?

Studierende mit Bafög hatten bereits im Sommer einen Heizkostenzuschuss erhalten. Auf einen weiteren Heizkostenzuschuss von 345 Euro warten sie in einigen Bundesländern noch immer, obwohl dieser für Ende 2022 oder Anfang 2023 geplant war. Zudem bekamen Student:innen mit Minijob wie andere Arbeitnehmer:innen auch eine Energiepreispauschale über 300 Euro.

3,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf Soforthilfe

Die Ampelkoalition beschloss mit dem Entlastungspaket III im September eine weitere finanzielle Hilfe für 3,5 Millionen Studierende und Fachschüler:innen. Sie dürfen sich bald über 200 Euro Soforthilfe freuen. Zumindest haben sie ab 15. März die Möglichkeit, diese zu beantragen.

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Studierende leiden besonders unter der Inflation und den hohen Energiepreisen.Bild: IMAGO/Westend61 / imago images

Diesen Zuschuss vom Bund erhalten Student:innen, Fachschüler:innen und Teilzeitstudierende, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder an einer Ausbildungsstätte gemeldet waren. Azubis gehen bei dieser Energiepreispauschale leer aus.

Langes Warten: Wann kommt das Geld endlich?

Das "Sofort" im Wort "Soforthilfe" ist offenbar nicht Programm. Als die Energiepreispauschale beschlossen wurde, war das Startdatum noch unklar. Zwar hieß es, dass es "noch in diesem Winter" kommen sollte. Doch der Winter ist bald vorbei.

Zwar wurde die Soforthilfe im Bundesrat und Bundestag bereits im Dezember beschlossen. Allerdings stellte die Umsetzung die Behörden vor Herausforderungen, wie der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bundestag, Kai Gehring (Grüne), erklärte. Der Vorwurf der Länder: Der Bund habe die Auszahlung schlecht vorbereitet.

Erste Auszahlungen gestartet

Mit der Antragstellung gibt es für Studierende einen Lichtblick. Ab Freitag, dem 17. März, soll die Energiepreispauschale dann an die ersten Personen ausgezahlt werden. "Die ersten Antragsteller werden die Einmalzahlung in Kürze auf ihrem Konto haben", sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der dpa.

Zunächst war laut Medienberichten die Rede davon, dass sich die Auszahlungen über Wochen und Monate ziehen könnten.

Wie kommt das Geld aufs Konto?

Das Geld landet bei den Berechtigten nicht automatisch auf dem Konto. Unabhängig davon, ob jemand BAföG erhält oder nicht. Das ist diesmal anders: Bei den bisherigen Zuschüssen und Pauschalen landete das Geld über die BAföG-Zahlungen oder die Gehaltsabrechnung auf dem Konto. Die Zahlungen diesmal sind mit bürokratischem Aufwand für die Studierenden verbunden.

Antrag bis 30. September online stellen

Wer die Soforthilfe erhalten möchte, muss die 200 Euro online über die Webseite www.einmalzahlung200.de beantragen. Voraussetzung für die Beantragung ab 15. März ist eine Bund-ID.

Das kann durchaus kompliziert werden. Denn: Dafür müssen Studierende ihre Identität mit einem elektronischen Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat nachweisen und die IBAN vom Konto angeben, auf dem das Geld landen soll. Ohne digitales Dokument ist die Erstregistrierung nicht möglich.

Die elektronische Ausweisfunktion lässt sich über die AusweisApp2 auf dem Smartphone bedienen. Dafür braucht man aber eine PIN. Wer diese verlegt hat, kann unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de eine neue anfordern.

Dieser Tage haben viele Studierende und Fachschüler:innen Mails oder Post von ihren Unis und Ausbildungsstätten erhalten. Denn: Jede antragsberechtigte Person benötigt individuelle Zugangsdaten für den Antrag. Laut Webseite der Bundesregierung soll das Ausfüllen nur wenige Minuten dauern, dann kann der Antrag bereits abgeschickt werden.

Wichtig: Wer das Geld bekommen möchte, muss den Antrag bis zum 30. September stellen.

Die Geduld der Studierenden wird auf die Probe gestellt.
Die Geduld der Studierenden wird auf die Probe gestellt.Bild: IMAGO / Westend61

Es funktioniert nicht: Was kann ich tun?

Für einige Studierende und Fachschüler:innen kann sich der Antrag als kompliziert herausstellen. Treten Fragen oder Unklarheiten auf, kann die Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung möglicherweise weiterhelfen. Die Einmalzahlungs-Info-Hotline ist unter +49 800 2623 003 kostenlos zu erreichen. Alternativ gibt es eine FAQ-Seite auf dem Antragsportal, wo sich viele Antworten auf eventuelle Fragen finden.

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Zu spät und zu kompliziert: Kritik an der Soforthilfe

Unbürokratisch ist die Soforthilfe über 200 Euro nicht. Das ist auch Gegenstand der Kritik, die etwa der "Freie Zusammenschluss von Student:innenschaften" im Februar geäußert hatte. Demnach sei der Traum einer unbürokratischen Soforthilfe geplatzt. Die Politik versuche, die Student:innen und Fachschüler:innen mit einem "Tropfen auf den heißen Stein" abzuspeisen. Auch das Deutsche Studierendenwerk äußerte in einer Mitteilung Kritik:

"Die Geduld der Studierenden ist reichlich strapaziert worden, und die Antragsvoraussetzungen für sie sind anspruchsvoll. Es darf nicht noch mehr Zeit verstreichen, der Winter ist bald vorbei. Die höheren Kosten für Gas und Strom haben die Studierenden jetzt."

Die Forderung: eine rasche Auszahlung. Das Geld müsse endlich fließen.

(Mit Material von dpa)

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