
Fällt der Sommerurlaub doch nicht ins Wasser? Ein paar Dinge gibt es zu beachten.Bild: Getty / E+ / Orbon Alija
watson antwortet
03.06.2020, 14:2903.06.2020, 14:31
Endlich soll es so weit sein: Nach drei Monaten wird am 15. Juni die weltweite Reisewarnung wegen der Corona-Pandemie für zunächst 29 europäische Länder aufgehoben.
Das betrifft alle EU-Staaten außer Spanien, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien sowie Island, die Schweiz und Lichtenstein. Auch für Norwegen soll wie Spanien später eine Aufhebung der Reisewarnung noch folgen, beide Länder sind beim aktuellen Beschluss ausgenommen, weil noch Einreisesperren in den Staaten bestehen.
Es gibt wieder Hoffnung für einen Sommerurlaub im Ausland während der Corona-Krise. Was bedeutet die Aufhebung der Reisewarnung genau? Und für welche Länder ist eine Reise realistisch?
Wir geben auch Antworten auf eure wichtigsten Fragen.

Bild: watson
Was habe ich als Pauschalurlauber davon?
Grundsätzlich gilt: Wenn die Reisewarnung für das Land meiner Wahl
aufgehoben ist, bieten Reiseveranstalter meist auch wieder
Pauschalreisen dorthin an – es sei denn, andere außergewöhnliche
Umstände beeinträchtigen eine Reise dennoch erheblich.
"Müssen Sie
zum Beispiel unmittelbar nach dem Ausstieg aus dem Flieger
vorsorglich eine 14-tägige Quarantäne oder dergleichen antreten,
dürfte der Urlaub erheblich beeinträchtigt sein", sagt die Juristin
Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin. Eine Quarantäne ist etwa in Spanien noch vorgesehen, deswegen ist das Land aber von der Aufhebung bisher ausgenommen.
Für Urlauber geht es nicht unbedingt gleich am jeweiligen Stichtag
ins Ausland: Schauinsland Reisen etwa will erst ab 26. Juni generell
wieder Flugreisen anbieten, Alltours ab 25. Juni.
Früher ist Tui dran. Das Reiseunternehmen will am 17. Juni die ersten Flüge nach Faro von Düsseldorf und Frankfurt im Flugplan aufnehmen.
Kann ich meine Reise trotzdem absagen?
Wenn Urlauber ihre Reise mit Beginn nach Mitte Juni in eines der 29
ausgewählten Länder aus Sorge vor Corona trotzdem nicht antreten
wollen, müssen sie nun womöglich Stornokosten zahlen. Es besteht nur
ein Recht auf gebührenfreien Rücktritt von der Reise, wenn diese
wegen außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Das
kann im jeweiligen Land allerdings durchaus weiterhin so sein.
"Eine Reisewarnung ist zwar ein starkes Indiz dafür, aber es können
auch andere erhebliche Umstände im Zusammenhang mit der Durchführung
der Reise vorliegen, die zu einer kostenfreien Stornierung
berechtigen", erläutert Fischer-Volk. Das gelte etwa bei einer
gravierenden Änderung der Reiseroute oder wenn vormals gebuchte
Hotels, Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen aus dem Programm
geflogen sind. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Bieten sich in diesem Sommer besonders gut für Spontan-Urlauber an: Roadtrips.Bild: imago images / Photo12
So wird es wohl auch darauf ankommen, wie genau die Reisehinweise für
die einzelnen Länder ausfallen werden. Finden sich darin Aussagen,
die auf außergewöhnliche Umstände schließen lassen, könnte ein
kostenloser Reiserücktritt weiter möglich sein. "In diesem
Zusammenhang sind stets die gebuchten Reiseinhalte und die aktuellen
Gegebenheiten vor Ort zu bewerten", so die Reiserechts-Expertin.
Was für Rechte habe ich, wenn auf der Reise Probleme auftreten?
Wegen der Corona-Pandemie ist es im Sommer wohl immer möglich, dass
ein Urlaub nicht so reibungslos verläuft wie zu normalen Zeiten.
Pauschalreisende haben umfassende Rechte, wenn vom Veranstalter
versprochene Leistungen nicht erbracht werden. Bei Reisemängeln lässt
sich ein Teil des Geldes zurückfordern – die Höhe hängt mit der
Schwere des Mangels zusammen.
Wichtig: Mängelansprüche bestehen laut
Fischer-Volk auch ohne ein Verschulden des Veranstalters. Daher
könnten sich diese hier nicht mit Verweis auf Corona herausreden.
Kann ich auch schon vor dem 15. Juni ins Ausland?
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, sondern lediglich eine
Empfehlung des Auswärtigen Amtes. Das heißt: Individualtouristen
können bereits vor dem 15. Juni ins Ausland starten, sofern Transport
und Einreise ins jeweilige Land möglich sind.
Ob man dieses Risiko
eingehen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.
Was gilt für die übrigen Länder der Welt?
Solange für einen Staat weiterhin eine Reisewarnung besteht, werden
Veranstalter keine Reisen dorthin anbieten. Das schließt – nach
derzeitigen Plänen – vorerst wohl auch beliebte Urlaubsländer wie
Ägypten, Tunesien und die USA ein.
Wann Reisen in diese Länder wieder
möglich sein werden, ist bislang schwer absehbar. Reisende sollten
stets die Sicherheitshinweise und Einreisebestimmungen auf der
Webseite des Auswärtigen Amtes prüfen.
Bringt mich das Auswärtige Amt im Zweifel zurück?
Darauf können sich Urlauber keineswegs verlassen, sollte sich die
Pandemie noch einmal verschlimmern. Die erste große Rückholaktion war
ein Kraftakt, der sich nicht wiederholen wird. Das machte
Außenminister Heiko Maas auch am Mittwoch wieder deutlich.
Übrigens: Die Rückkehrer müssen sich
durchaus an den Kosten der Flüge beteiligen.
Hilft mir eine Reiserücktrittsversicherung bei Corona?
Die Versicherung zahlt Stornogebühren, wenn die oder der Versicherte
selbst unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von
Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist. Sie
greift nicht bei Krisen im Reiseland, also etwa einem möglichen
erneuten "Lockdown" im Urlaubsland. Auch zahlt sie nicht, wenn
Urlauber aus reiner Angst den Reisevertrag kündigen.
Laut Bund der Versicherten ist eine behördlich angeordnete Quarantäne
in Deutschland wegen Corona-Verdachts kein Versicherungsfall, wohl
aber kann es die nachweisliche Infektion sein. Doch selbst dann ist
nicht gesagt, dass die Versicherung zahlt. Manche Anbieter haben die
Pandemie-Folgen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
(vdv/dpa)
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