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Cannabis am Steuer: Neuer Grenzwert gilt ab sofort – so hoch sind die Strafen

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Nach der Teilfreigabe von Cannabis brauchte es neue Regeln für den Straßenverkehr.Bild: E+ / SimonSkafar
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Neuer Cannabis-Grenzwert am Steuer: Welche Strafen drohen bei Überschreitung?

22.08.2024, 10:3122.08.2024, 10:36
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Im Straßenverkehr gelten ab dem 22. August neue Grenzwerte und Bußgelder zum Fahren unter Cannabis-Einfluss. Denn mit der Teillegalisierung von Cannabis mussten auch die Regeln für Autofahrer:innen angepasst werden.

Als Kiffen noch verboten war, gab es keinen offiziellen Grenzwert. In der Rechtsprechung hatte sich aber ein Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert. Doch schon lange hatten sich Expert:innen für eine "angemessene" Herabsetzung starkgemacht. Der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Mitte Juni wurden daraufhin vonseiten der Regierung ein neuer Grenzwert festgelegt, der jetzt seit Donnerstag (22. August) gilt.

ILLUSTRATION - 21.03.2024, Bayern, Augsburg: Eine Hand h
Cannabis-Konsum kann Auswirkungen auf Konzentration und Motorik haben.Bild: dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Cannabis am Steuer: Was erlaubt ist und wie teuer ein Verstoß ist

Autofahrer:innen, die mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs sind, riskieren künftig in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Eine Kommission von Expert:innen, die von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) eingesetzt worden war, hatte den Cannabis-Grenzwert empfohlen. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.

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Cannabis am Steuer: Absolutes Alkoholverbot gilt

Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, darf man beim Autofahren kein Alkohol im Blut haben. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro.

Für Fahranfänger:innen heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.

Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums" eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Neuer Cannabis-Grenzwert: ADAC und Polizei warnen

Der Autofahrerclub ADAC hält die Höhe des Grenzwerts für plausibel. "Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Interessen der Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt werden", hieß es in einer Stellungnahme für die Beratungen im Bundestag. Wichtig sei aber, keinen falschen Eindruck zu vermitteln. Es gelte: "Wer fährt, kifft nicht!"

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft geht der neue Grenzwert in die falsche Richtung. Die alte Schwelle von 1 Nanogramm sei maßvoll und hoch valide, mahnte sie in einer Stellungnahme. "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine Anpassung der Alkoholgrenzwerte erforderlich gewesen."

Versicherung zahlt bei Unfall unter Cannabis-Einfluss womöglich nicht

Wer mit zu viel THC im Blut einen Unfall baut, könnte nach aktuellem Stand von seiner Versicherung allein gelassen werden.

"Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen", schreibt das Automagazin "Motor1".

In Regress nehmen bedeutet in diesem Fall, dass der Versicherer einen vertragsgemäß versicherten Schaden zahlt, anschließend aber einen Teil des gezahlten Geldes vom Versicherungsnehmer zurückfordern könnte.

(mit Material der dpa)

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