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Durchbruch für Verbraucherschutz: EU legt ein "Recht auf Reparatur" fest

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Oft ist nur eine Kleinigkeit kaputt: Techniker:innen können viele Elektrogeräte schnell wieder reparieren.Bild: iStockphoto / Prostock-Studio
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Reparieren statt ersetzen: EU legt ein "Recht auf Reparatur" fest

02.02.2024, 14:29
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Geplante Obsoleszenz ist eine umstrittene Praxis in der Industrie. Produkte werden dabei absichtlich so gestaltet, dass sie schnell veralten, schlecht reparierbar sind oder schnell kaputtgehen. So wollen Hersteller die Kundschaft zum häufigen Neukauf bewegen. Diese Strategie, die darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten künstlich zu verkürzen, hat weitreichende Auswirkungen. Sie führt nicht nur zu einem Anstieg von Elektroschrott, sondern belastet auch die Geldbeutel der Verbraucher:innen.

Folgen davon sind etwa Überkonsum und riesige Müllberge, die toxisch für Mensch, Tier und Natur sind. Auch seltene Metalle, die oft für technische Geräte benötigt werden, werden immer knapper.

Die Diskussion über geplante Obsoleszenz gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Verbraucher:innen und Gesetzgeber nach Lösungen suchen, um diese Praxis einzudämmen und nachhaltigere Alternativen zu fördern.

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Haushaltsgeräte halten gefühlt immer nur drei Jahre lang. Bild: iStockphoto / LightFieldStudios

EU gesteht Verbraucher "Recht auf Reparatur" zu

Nun plant die Politik jedoch einen bedeutenden Schritt gegen geplante Obsoleszenz und die Wegwerfgesellschaft auf EU-Ebene: Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich in der Nacht zu Freitag auf die Einführung eines "Rechts auf Reparatur" für Verbraucher:innen geeinigt.

Besonders betroffen sind Hersteller von Produkten wie Kühlschränken, Staubsaugern und Handys, die künftig auf Wunsch repariert werden müssen, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten. Erstmals werde ein Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter "weißer Ware" (Haushaltsgeräte) und typischen Alltagsprodukten eingeführt, betonte Repasi. Dabei stehen Umweltschutzüberlegungen im Vordergrund.

Das Ziel dieser Initiative ist es, den Verbraucher:innen eine Alternative zum Neukauf zu bieten, indem Reparaturen einfacher und kostengünstiger werden. Repasi unterstrich die Dringlichkeit dieses Schrittes und sagte: "Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben." Laut seinen Angaben produzieren europäische Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich 35 Millionen Tonnen Müll, weil Produkte nicht repariert, sondern durch Neuware ersetzt werden.

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Viele Elektrogeräte werden weggeworfen, obwohl man sie noch reparieren könnte.Bild: iStockphoto / MAXSHOT

EU-Gesetz gilt nicht für alle technischen Geräte

Die neuen Vorgaben gelten jedoch nicht für alle Produkte. Kopfhörer und Möbel sind beispielsweise von den Regelungen ausgenommen. Der genaue Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten wird erwartet und gilt in den meisten Fällen als Formalität.

Die EU-Kommission betonte bei der Vorstellung des Vorhabens, dass weniger weggeworfene Produkte nicht nur zu weniger Abfall, sondern auch zu einem reduzierten Ressourcenverbrauch führen. Damit gehe auch ein geringerer Treibhausgasausstoß einher. Auf Basis ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass in den nächsten 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden könnten. Zudem könnten drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen.

Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. Sie betonte, dass die Reparatur künftig einfacher und erschwinglicher werde, weil Ersatzteile zu angemessenen Preisen sowie zu Reparaturanleitungen gewährleistet seien, sowohl für kleine Reparaturwerkstätten als auch für Tüftler:innen in ihren Garagen.

(mit Material der dpa)

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