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Nachhaltige Geldanlagen: Anleger sollen vor Greenwashing besser geschützt werden

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Die EU plant strengere Vorgaben für Nachhaltigkeitsbewertungen von Unternehmen.Bild: imago
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Besserer Schutz vor Greenwashing bei nachhaltigen Geldanlagen

06.02.2024, 15:43
Mehr «Nachhaltigkeit»

Immer mehr Anleger:innen legen Wert auf Nachhaltigkeit. Und immer mehr Unternehmen schreiben sich diese auf die Fahne. Doch wie umweltfreundlich oder sozial Firmen tatsächlich handeln, ist oft nur sehr schwer zu durchschauen.

Neue EU-Regeln sollen das jetzt ändern: Die EU will Nachhaltigkeitsbewertungen von Firmen transparenter machen. Mithilfe dieser neuen Transparenzregeln sollen Anleger:innen die tatsächliche Nachhaltigkeit eines Geschäftsmodells besser erkennen und ihr Geld künftig leichter in nachhaltige Anlageformen investieren können.

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Neue Regeln sollen Bewertungen zuverlässiger machen

Das ist konkret passiert: Unterhändler:innen von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich Anfang der Woche auf strengere Vorgaben für sogenannte ESG-Ratings. Die Abkürzung ESG steht für Environmental, Social und Governance.

Diese Ratings bewerten unter anderem, inwiefern die Tätigkeit eines Unternehmens sich auf Umwelt, Soziales und Mitarbeitende auswirkt – und wie diese Faktoren wiederum das Geschäft der Firma beeinflussen.

Mit den neuen Regeln sollen diese Bewertungen zuverlässiger werden und sich besser vergleichen lassen. So sollen Anleger:innen künftig mehr Gewissheit haben, worin sie ihr Geld investieren.

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Immer mehr Menschen ist es beim Investieren wichtig, dass Unternehmen nachhaltig agieren.Bild: dpa-tmn / Christin Klose

Aufsichtsbehörde ESMA soll die Bewertungen kontrollieren

Anbieter:innen von ESG-Ratings müssen künftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Im Hinblick auf Methodik und Informationsquellen müssen sie bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen.

Außerdem sollen ESG-Ratings nach ihren einzelnen Bestandteilen aufgeschlüsselt werden können und nicht mehr nur eine einzige Kennzahl für alle Bereiche liefern. Wenn ein Unternehmen beispielsweise im Bereich E (wie Environment, deutsch: Umwelt) bewertet wird, müssen darüber hinaus Informationen bereitgestellt werden, ob das Rating die Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen berücksichtigt.

So sollen Anleger:innen bewusstere Entscheidungen treffen können und vor Irreführung durch "Greenwashing" geschützt werden, wie das Parlament mitteilte. Mit "Greenwashing" ist gemeint, dass vermeintlich nachhaltige Finanzprodukte "grüner" dargestellt werden als sie eigentlich sind.

Klare Regeln für Firmen: EU-Entscheidung gilt als Historisch

"Diese Vereinbarung stellt einen historischen Durchbruch für nachhaltige Finanzen dar", sagte die zuständige Berichterstatterin Aurore Lalucq. "Es war höchste Zeit, klare Regeln festzulegen, um die Transparenz im ESG-Rating-Prozess zu verbessern und so das Vertrauen in den nachhaltigen Finanzsektor wiederherzustellen."

Die EU-Staaten und das Parlament müssen dem Kompromiss allerdings noch zustimmen – das gilt aber als Formsache.

lauw (mit Material der dpa)

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