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Gericht lehnt AfD-Beschwerde ab: Berlins Pop-Up-Radwege dürfen vorerst bleiben

Berlin, Feature Fahrradweg Deutschland, Berlin - 28.09.2020: Im Bild ist eine Radfahrerin auf dem tempor
Die temporären Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben.Bild: www.imago-images.de / Christian Spicker
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Gericht lehnt AfD-Beschwerde ab: Berlins Pop-Up-Radwege dürfen vorerst bleiben

07.01.2021, 11:4707.01.2021, 11:47
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Den einen sind sie ein Dorn im Auge, die anderen lieben sie: die temporären Radwege, die zu Beginn der Corona-Pandemie auf den Berliner Straßen geschaffen wurden, sollen das Radfahren in der Hauptstadt sicherer und angenehmer machen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied nun – trotz des lauten Protests von Autofahrern – dass die Radwege vorerst bleiben dürfen.

Im September hatte bereits eine Vorinstanz, das Berliner Verwaltungsgericht, verfügt, dass die Radwege zurückgebaut werden müssen, weil sie allem Anschein nach nicht rechtens sind. Wie der RBB berichtet, hatte das OVG diese Entscheidung jedoch wenige Wochen darauf wieder aufgehoben, nach einer Beschwerde des Senats als Eilbeschluss. Jetzt hat das OVG diese Entscheidung erneut bestätigt: die Radwege bleiben.

"Ein gutes Signal für das Hauptsacheverfahren"

Die Gründe, die im März 2020 zur Einführung der Pop-Up-Radwege geführt haben, seien jetzt auch Teil der Entscheidung des OVG gewesen, diese weiterhin zu erhalten berichtet der RBB. Die Radwege sollen Menschen dabei helfen, sich in der Stadt sicher und mit ausreichend Abstand per Fahrrad fortbewegen zu können. Das soll es leichter machen, auf den Öffentlichen Nahverkehr zu verzichten und so Ansteckungen zu vermeiden.

Autofahrer beschwerten sich, von Radfahrern werden die Wege jedoch hoch geschätzt und auch die Senatsverwaltung für Verkehr begrüßt die Entscheidung des OVG. Laut RBB sagte eine Verwaltungssprecherin: "Das Gericht hat alle unsere Erwägungen für die Anordnung als zutreffend gewertet. Die heutige Entscheidung ist ein gutes Signal für das Hauptsacheverfahren, in dem abschließend entschieden wird, ob die Pop-Up-Radwege bleiben können."

Denn gewonnen ist der Kampf um den Erhalt der Radwege noch nicht, beendet ist nur das Beschwerdeverfahren. Die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus: Darin wird die Klage des AfD-Abgeordneten und Verkehrspolitikers Frank Scholtysek gegen die Pop-up-Radwege geprüft. Der Politiker sagte gegenüber der "Berliner Zeitung", dass die Radwege "umgehend von den betroffenen Straßen entfernt werden" müssten, denn es sei "untragbar, dass Kraftfahrern durch politische Willkür die Nutzung von Straßen verwehrt wird".

(sb)

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