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Vernichtung unverkaufter Kleidung wird in der EU verboten

In der EU wird neuwertige Ware vom Großhandel aus Kostengründen vernichtet.
In der EU wird neuwertige Ware vom Großhandel aus Kostengründen vernichtet.Bild: iStockphoto / Annaspoka
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Vernichtung unverkaufter Kleidung wird in der EU verboten

06.12.2023, 14:43
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Eine gute Nachricht für die Umwelt: Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, wie die beiden Verhandlungsseiten mitteilten.

Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.

Viele Großhändler wie Zalando, H&M und Amazon zerstören neuwertige Retouren weiterhin, wie journalistische Recherchen immer wieder offenlegen. Erst Anfang des Jahres deckte der "SWR" dies in einer Sendung für Zalando auf.

Umweltsünde Rücksendung: Viele Produkte werden vernichtet

Wie viele Tonnen unverkaufte Kleidung pro Jahr genau vernichtet werden, ist unklar. Künftig sollen laut EU-Beschluss große Unternehmen jedes Jahr offenlegen müssen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren und warum. "Es wird erwartet, dass dies die Unternehmen stark davon abhalten wird, diese Praxis anzuwenden", teilte die EU-Kommission mit.

Der Markt für Mode ist schnelllebig: Heute Trend, morgen Müll.
Der Markt für Mode ist schnelllebig: Heute Trend, morgen Müll.Bild: iStockphoto / Annaspoka

Das Bundesumweltministerium schreibt auf seiner Website, dass laut einer Untersuchung der Universität Bamberg von 2019 knapp vier Prozent der Retouren vernichtet würden. Das seien in Deutschland etwa 20 Millionen Produkte pro Jahr.

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.

Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht im Detail fest. Die Ökodesign-Vereinbarung befähigt die Kommission dazu, rechtlich verbindliche Vorgaben zu erlassen, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Sogar zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium werden von der Verordnung erfasst. Ausnahmen sind jedoch für Autos oder militärische Produkte vorgesehen. Warum das so ist, wird nicht begründet.

Neuer Reparaturindex für EU-Produkte

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es außerdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucher:innen beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse. Angaben der EU-Institutionen zufolge sollen sie zudem – etwa über einen QR-Code – Zugriff auf weitere Infos zum Produkt bekommen.

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In diesem digitalen Produktpass könnten etwa Angaben zur CO₂-Bilanz, zum Energie- beziehungsweise Wasserverbrauch oder zum Recyclinganteil eines Produkts hinterlegt werden. Die genauen Details für jedes Produkt sollen aber noch festgelegt werden.

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßte die Einigung. Der Charme sei, dass Produktvorgaben nicht nur für EU-Hersteller gelten würden, sondern ebenso für Importe. "Das heißt, auch chinesische und amerikanische Firmen, die ihre Geräte auf dem europäischen Markt verkaufen wollen, müssen sich an die Regeln halten." Zudem wies er darauf hin, dass das Parlament neue Produktvorgaben der EU-Kommission im Zweifel stoppen könne.

(mit Material der dpa)

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