Egal ob für die schnelle Geschäftsreise oder den Weg in den Urlaub: Auf unbekannten Straßen kommt es schnell mal zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Oft achtet man im Urlaubs- oder Stressmodus auch einfach nicht auf entsprechende Schilder, und schon ist es passiert. Wenige Wochen später informiert ein Brief, dass man geblitzt wurde.
Um gar nicht erst in eine derartige Stresssituation zu kommen, greifen viele auf entsprechende Signale von verschiedene Blitzer-Apps zurück. Die Benutzung einer solchen App ist allerdings unter bestimmten Umständen strafbar – und kann für die Nutzenden zu erheblichen Bußgeldern führen.
Allein die bekannteste unter den Blitzer-Apps (blitzer.de) zählt mittlerweile nach eigenen Angaben mehr als fünf Millionen aktive Nutzer:innen. Bei geöffneter App werden diese mit einem Tonsignal auf einen Blitzer in der Nähe hingewiesen und können selbst entdeckte Blitzer eintragen.
Vor allem angesichts der europaweiten "Speed-Week" dürften die Downloads der Warnapps noch einmal in die Höhe schnellen. Mit einem Schwerpunkttag am Freitag (19. April) werden in diesem Zuge in mehreren deutschen Bundesländern die mobilen Geschwindigkeitskontrollen verstärkt.
Da die entsprechenden Messungen aber meist physisch durch Polizeibeamt:innen durchgeführt werden, sollten Autofahrer:innen besonders vorsichtig sein. Fällt beim Blick ins Auto eine Blitzer-App ins Auge, droht nämlich ein doppeltes Risiko.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVo) sind sowohl betriebsbereite Radarwarner als auch Smartphones mit aktiver Blitzer-App verboten. Ein Verstoß gilt als klare Ordnungswidrigkeit und zieht unter anderem einen Punkt in Flensburg nach sich.
Konkret gilt das Verbot aber nur für aktive Warner im Fahrzeug. Der bloße Besitz eines entsprechenden Geräts oder der Download einer Blitzer-App sind per se nicht strafbar.
Sofern aber nur bei etwaigen Beifahrer:innen während der Fahrt eine Blitzer-App geöffnet war, gilt die Nutzung als nicht regelkonform. Für Verstöße müssen Autofahrer:innen neben dem erhaltenen Punkt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zahlen.
Beamt:innen haben bei Radarwarnern zusätzlich die Befugnis, diese einzubehalten und zu vernichten. Für das Smartphone wird diese Regelung aber gemeinhin als unverhältnismäßig angesehen.
Außerhalb Deutschlands gelten wie häufiger im Straßenverkehr noch heftigere Regelungen. So ist laut ADAC in Frankreich und Italien allein die heruntergeladene App strafbar, in Griechenland drohen hierfür Bußgelder von bis zu 2000 Euro inklusive Fahrverbot. In Belgien sind mitunter auch Haftstrafen möglich.
Wer in puncto Blitzer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte indes auf die herkömmlichen Warnungen im Radio setzen. Da diese nicht konkret auf den Standort der jeweiligen Nutzenden ausgelegt sind, gelten dortige Blitzer-Meldungen als straffrei.