E-Scooter sind aus deutschen Städten schon fast gar nicht mehr wegzudenken. An jeder Ecke stehen mittlerweile Roller unterschiedlicher Anbieter wie Tier, Bolt oder Voi. In Gelsenkirchen könnte sich dies jedoch schon bald ändern.
Die Stadt hat nämlich ihre Verträge mit Tier und Bolt auslaufen lassen. Bereits seit Ende März lassen diese Modelle sich nicht mehr ausleihen.
Die Stadt Gelsenkirchen möchte E-Scooter von ihren Straßen verbannen, da durch sie zu viele Unfälle – häufig betrunken – ausgelöst werden. Zudem fahren zu häufig zwei Personen auf einem E-Scooter, und das teilweise sogar auf Gehwegen, obwohl dies längst verboten wurde.
Um solche Vorfälle einzudämmen, verlangt Gelsenkirchen von den Anbietern, dass diese die Identität der Nutzer:innen durch beispielsweise einen Ausweis oder Führerschein bestätigen. Bisher musste zwar ein Name angegeben werden, aber ob dieser auch wirklich stimmt, wird nicht überprüft. Gelsenkirchen ist der Ansicht, die E-Scooter-Fahrer würden sich durch die Anonymität zu sehr in Sicherheit wiegen.
Das sehen Tier und Bolt wohl anders, denn die Unternehmen haben gegen die Entscheidung einen Eilantrag gestellt. Bolt argumentiert unter anderem damit, dass sie ja einen Reaktionstest anbieten, der verhindert, dass ihre Kund:innen betrunken mit den Rollern fahren. Diesen Reaktionstest müssen die Fahrenden aber meistens nur am Wochenende und das auch nur Nachts durchlaufen. Und selbst wenn sie den Test nicht bestehen, ist es weiterhin möglich den E-Scooter zu entsperren und zu benutzen. Es wird lediglich empfohlen, eine andere Möglichkeit für den Weg nach Hause in Betracht zu ziehen.
Beide Verleiher wollen keine Identifizierung einführen. Im Ausland gebe es schon in einigen Städten eine Identitätsüberprüfung. Johannes Knippenberg, der Pressesprecher von Tier, behauptet gegenüber dem WDR, es wurde nirgends festgestellt, dass so die Sicherheit erhöht wird. Dies könnte jedoch auf die mangelnde Studienlage zurückzuführen sein.
Das Gericht lehnte den Eilantrag ab und gab der Stadt recht. Argumentiert wird unter anderem damit, dass "keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile" entstehen würden. Dieses Urteil ist jedoch nur vorläufig. Die Hauptverhandlung läuft weiter und die beiden Verleiher wollen prüfen, ob sie gegen die Eil-Entscheidung Beschwerde einlegen. Das würde dazu führen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster sich dieses Falls annimmt.
Nichtsdestotrotz müssen erstmal alle rund 350 Scooter von den Straßen in Gelsenkirchen geräumt werden. Tier und Bolt bleibt dafür bis Samstag Zeit. Sollten sie dieser Entscheidung nicht nachkommen, übernimmt dies die Stadt und verhängt ein Bußgeld. Bolt und Tier betonen, dass sie die Entscheidung bedauern und ihren Service künftig gerne weiter in Gelsenkirchen anbieten würden.