
Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung sollen durch das Lieferkettengesetz verhindert werden Bild: dpa / Alea Horst, Bangladesch 2019
Nachhaltigkeit
18.05.2021, 17:3318.05.2021, 17:33
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung
von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter
Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. In der
Anhörung zu dem Gesetzentwurf seien noch Fragen der
Unternehmenshaftung aufgeworfen worden, sagte CSU-Landesgruppenchef
Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. "Die werden jetzt noch
inhaltlich bewertet und diskutiert."
Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch
Diskussionsbedarf. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Wir
haben lange verhandelt in der Bundesregierung und Lösungen gefunden."
Er sagte: "Wenn der Koalitionspartner noch zwei, drei Tage länger
braucht, ist das nicht dramatisch, das kommt vor." Bei den
Verhandlungen zwischen Arbeits-, Entwicklungs- und
Wirtschaftsministerium seien auch die Regierungsfraktionen
eingebunden gewesen. Das Gesetz müsse kommen. "Alles andere wäre
nicht redlich."
Gesetz Ausbeutung von Natur und Mensch verhindern
Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen
Produktion von Waren sollen durch das Gesetz eingedämmt werden. Laut
der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hieß es in
Unionskreisen, dass eine zivilrechtliche Haftung ausgeschlossen
werden müsse.
Nach dieser Woche sind noch zwei weitere Sitzungswochen des
Bundestags geplant, in der das Gesetz nach jetzigem Plan
verabschiedet werden könnte. Dann folgen die Sommerpause, die heiße
Phase des Bundestagswahlkampfs und das Ende der Legislaturperiode.
Unternehmen werden für Lieferkette verantwortlich gemacht
Von 2023 an sollen Firmen mit mindestens 3000 Beschäftigten ihre
gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich
sein. Ab dem Jahr 2024 kommen alle Unternehmen mit mindestens 1000
Beschäftigten dazu. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette
bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.
Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die
Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gerichten zu
vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt und
der Betroffene zustimmt. Bisher konnten Geschädigte selbst klagen,
was aber in der Praxis an den Lebensumständen scheiterte.
BDA-Präsident kritisiert das Vorhaben
Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA), Rainer Dulger, sprach angesichts der geplanten Verpflichtung
der Unternehmen, Verantwortung für die Lieferketten zu übernehmen,
von einer "objektiven Unmöglichkeit". BDA-Hauptgeschäftsführer
Steffen Kampeter erläuterte, den Unternehmen werde mehr zugetraut als
staatlichen Stellen. Es drohe eine Rückgang von Investitionen im
Ausland.
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte: "Man kann nur an die
Union appellieren, dass sie aufhören soll, sich dem lobbyistischen
Druck zu beugen." Der Obmann der Linken im Ausschuss für
Menschenrechte, Michel Brandt, sagte: "Um Unternehmen vor jeglicher
Haftung durch das Lieferkettengesetz zu schützen, stellt die
Koalition das gesamte Vorhaben kurz vor Ende der Legislaturperiode in
Frage."
(nb/dpa)
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