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Weihnachtsklassiker plötzlich in Kita verboten – aus kuriosem Grund

Preschool kids doing homemade decorations for Christmas, Quebec, Canada
Weihnachtslieder dürfen in der Adventszeit in vielen Kitas nicht fehlen. Bild: E+ / lisegagne
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Weihnachtsklassiker plötzlich in Kita verboten – aus kuriosem Grund

15.12.2023, 07:06
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Besonders ein Song von Rolf Zuckowski sorgt bei vielen für Kindheitserinnerungen. Schon beim Namen des Hits "In der Weihnachtsbäckerei" kriegen auch Erwachsene nicht selten mal einen Ohrwurm. Das Lied gehört einfach zur Vorweihnachtszeit.

Die Kinder einer nordrhein-westfälischen Kita müssen diesen Advent jedoch überraschend auf das altbekannte Lied verzichten. Der Grund sorgt bei allen Beteiligten für Unverständnis.

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Selbst die Rap-Crew 01099 hat sich in ihrem aktuellen Weihnachts-Song bei dem Klassiker von Rolf Zuckowski inspirieren lassen. Die Musiker haben das zuvor jedoch vermutlich rechtlich abgeklärt. An den bürokratischen Vorgaben scheitert es offenbar bei der Kita "Bärenhöhle" in Recke in NRW. Das berichtet "RTL".

Bei einer Adventsfeierlichkeit der Kita hätte eigentlich auch "In der Weihnachtsbäckerei" gespielt werden sollen. Das ging dann aber überraschend doch nicht. Eine Kita-Feier wird nämlich rechtlich offenbar als öffentliche Veranstaltung gewertet. Wer bei solchen Veranstaltungen urheberrechtlich geschützte Musik spielen will, bekommt es schnell mit der GEMA zu tun – das kann richtig teuer werden.

Unerwartete GEMA-Gebühren für Kita-Feier

Die GEMA – kurz für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – ist eine Autorengesellschaft. Sie vertritt die Rechte von Musiker:innen. Um den Zuckowski-Song auf der Feier spielen zu dürfen, hätte die Kita das bei der GEMA anmelden müssen. Die Nutzungs-Kosten für "In der Weihnachtsbäckerei" liegen demnach bei 150 Euro.

Gegenüber "RTL" stellte Kita-Vorstandschef Björn Schmitz klar: "Es geht gar nicht so um die Höhe der Gebühr, sondern eher den bürokratischen Aufwand, der dahintersteckt". Während andere Bundesländer zumindest einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, sind Veranstalter:innen in NRW auf sich allein gestellt. Das bedeutet vor allem einen riesigen Aufwand. Die Kita-Leiterin Mechthild Ahrens erklärte: "Ich müsste jedes Lied, das wir singen, vorher anmelden." Dabei wären Informationen wie Titel, Autor und Interpret von Relevanz.

Für öffentliche Feste, genauso wie Weihnachtsmärkte raubt der bürokratische Aufwand nicht nur Zeit, sondern auch Spontanität. Es kann nämlich nicht wahllos drauflos geträllert werden. Nur Lieder, die zuvor angemeldet wurden, sind auch erlaubt.

Immerhin gibt es den Stress mit der Lieder-Anmeldung bei der GEMA nur für die Advents-Feier. Bei nicht öffentlichen Feiern kann "In der Weihnachtsbäckerei" fröhlich weiter gesungen werden. Da kommt die GEMA erst gar nicht zum Zug. Und auch die Feierlichkeit muss zumindest nicht ganz ohne Musik auskommen oder auf Eigenkompositionen der Kinder hoffen. Ist ein Künstler schon über 70 Jahre tot, dann verfallen auch die Rechte an der Musik.

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