Seit jeher jagen und essen Menschen Tiere. In Deutschland ist dieses Vorgehen jedoch eher ungewöhnlich. Wildtiere, die von Jäger:innen gejagt werden, einmal ausgenommen. Seit einiger Zeit spielen sich mitten im Großstadtdschungel jedoch schockierende Szenen ab.
Zeug:innen berichten von einem Mann, der in Berlin immer wieder Tauben verzehren soll. Einige Tierschützende gehen auf die Barrikaden. Denn: Er soll den Vögeln bei lebendigem Leib Federn ausrupfen oder ihnen mit einem Messer den Hals durchtrennen. Der Anblick der Machenschaften und der anschließend liegen gelassenen Tiere verstöre zudem Passant:innen.
Die Tierschutzbeauftrage der Hauptstadt, Kathrin Herrmann, beklagt sich über das Vorgehen des Mannes. Sie sprach etwa von "grausamen Übergriffen auf Tauben und Taubenküken", wie "Bild" berichtet:
Zudem kritisiert die Berliner Tierschutzbeauftragte demnach die Staatsanwaltschaft und fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen die Traubenquälerei. Die Staatsanwaltschaft habe nämlich ein Strafverfahren gegen den Mann eingestellt. Für Herrmann ist dies nicht nachvollziehbar. Sie findet: "Der Anblick der Tierquälereien und liegengelassener Kadaver sind als Störung der öffentlichen Ordnung nicht länger hinzunehmen." Zudem verstoße das Vorgehen des Mannes gegen das deutsche und europäische Tierschutzrecht.
Doch der Berliner Staatsanwaltschaft sind angeblich die Hände gebunden, wie etwa der "Tagesspiegel" berichtet. Demnach teilte ein Sprecher mit, dass die Behörde keine Möglichkeit sehe, in den von der Tierschutzbeauftragten geschilderten Fällen tätig zu werden.
Die Staatsanwaltschaft berichtet von zwei ähnlichen Vorfällen, die mit den genannten Tauben-Geschehnissen zusammenhängen könnten. Wie ein Behördensprecher kürzlich weiter mitteilte, seien weitere Verfahren derzeit nicht feststellbar.
Ein Verfahren gab es demnach gegen einen Mann, dessen Name den Behörden bekannt ist, allerdings wegen des Verzehrs von Taubeneiern. Wie die Staatsanwaltschaft verlaufen ließ, wurde das Verfahren bereits Ende September eingestellt, weil offenbar keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz festgestellt wurden. Mittlerweile wurde das Verfahren wegen einer Beschwerde der Anzeigeerstatterin wieder aufgenommen. Nun wird laut dem Sprecher geprüft, ob eventuell eine Ordnungswidrigkeit besteht.
Das zweite Verfahren läuft gegen eine unbekannte männliche Person. Der Mann soll eine Taube gezielt getötet haben, um sie zu verspeisen. Laut dem Sprecher wurde das Verfahren eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Außerdem bestünde eine strafbare Handlung nur, wenn eine Quälerei oder eine Tötung an einem Tier ohne vernünftigen Grund vorliege. In diesem konkreten Fall aber musste das Tier laut Staatsanwaltschaft für den anschließenden Verzehr daran glauben.