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NRW: Polizei überführt Rinder-Schänder – es war nicht das erste Mal

Rindviehfütterung im modernen, halboffenen Rinderstall, Rinder am Futtertisch fressen Silage. Landwirtschftliches Symbolfoto. Landwirtschaft und Tierzucht machen Freude - wenn der Betrieb gesund aufge ...
In Kamen hat sich ein 28-jähriger Mann an mehreren Tieren sexuell vergangen (Symbolbild).Bild: imago/ countrypixel
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NRW: Polizei überführt Rinder-Schänder – es war nicht das erste Mal

20.01.2023, 16:25
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Es waren erschreckende Szenen, die sich am vergangenen Samstag im circa 11.500 Personen großen Stadtteil Methler im östlichen Ruhrgebiet ereignet haben. Für gewöhnlich steht die nordrhein-westfälische Kleinstadt nicht in den Schlagzeilen. Das hat sich nun geändert.

Denn im Kamener Ortsteil wurde am Samstag ein 28-jähriger Mann festgenommen, der sich offenbar über mehrere Jahre hinweg sexuell an Tieren vergangen hat. Dieser wurde dabei erwischt, wie er sich unbefugt zu einem Rinderstall Zutritt verschafft hatte. Dort wurde er, bis die Polizei anrückte, von Zeugen festgehalten, wie die Beamten der Polizei in Unna mitteilten.

NRW: Täter hat mittlerweile Geständnis abgelegt

Wie aus der Pressemitteilung der Polizei Unna hervorging, nahmen alarmierte Einsatzkräfte den Beschuldigten anschließend vorläufig fest und brachten ihn zur Polizeiwache. Bei der Vernehmung gestand der Mann, sich seit 2018 an mehreren Tieren auf Höfen in Kamen und der Umgebung sexuell vergangen zu haben.

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Der Beschuldigte wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen. Bild: dpa / David Inderlied

Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen den 28-Jährigen eingeleitet, die polizeilichen Ermittlungen dauern weiterhin an. Laut Angaben der Dienststelle sind in den vergangenen Monaten gleich mehrere Vergehen an Tieren festgestellt worden.

Zoophilie steht in Deutschland unter Strafe

Das sexuelle oder romantische Hingezogensein zu Tieren wird auch Zoophilie genannt und ist in praktisch allen Ländern verboten, auch in Deutschland. Das war hierzulande jedoch nicht immer so. Im Jahr 1969 wurde der Straftatbestand der Zoophilie in Deutschland sogar abgeschafft. Im Zuge einer damaligen Strafrechtsreform wurden nämlich alle Straftatbestände aufgehoben, die eher dem sittlichen Empfinden dienten und nicht konkrete Rechtspositionen schützten.

Erst im Jahr 2013 wurde das Thema juristisch wieder neu verhandelt. Die daran anknüpfende Gesetzesnovelle besagt seitdem, dass es strafbar ist "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."

Das Vergehen galt allerdings nunmehr als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Der Beschuldigte kann demnach mit einem Bußgeld in der Höhe von bis zu 25.000 € belangt werden.

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