Nach eineinhalb Monaten Pause stand Joshua Kimmich am Montagnachmittag endlich wieder auf dem Trainingsplatz. Nach Impfskepsis, Quarantäne als Kontaktperson, eigener Corona-Infektion und Impfvorhaben sollte das Jahr 2022 für den FC Bayern mit sportlich positiven Schlagzeilen beginnen.
Daraus wird nun erstmal nichts. Denn fast alle Bayern-Stars waren während der dreiwöchigen Winterpause im Urlaub. Sei es in der französischen Heimat, in Dubai, auf den Malediven oder in den USA.
Das Problem: Gleich acht Bayern-Stars infizierten sich während ihres Urlaubs mit dem Corona-Virus. So befinden sich Kapitän Manuel Neuer und Abwehrspieler Lucas Hernández (Malediven) und Kingsley Coman (Dubai) sogar noch an ihren Urlaubsorten in Quarantäne. Nach weiteren positiven Tests sind nun acht Spieler mit dem Corona-Virus infiziert. Der FC Bayern stellte bei der Deutschen Fußball-Liga DFL sogar den Antrag das Auftaktspiel am Freitag zu verschieben.
Nach weiteren positiven Tests sind nun acht Spieler mit dem Coronavirus infiziert. Der FC Bayern stellte bei der Deutschen Fußball-Liga DFL sogar den Antrag das Auftaktspiel zur Bundesliga-Rückrunde am Freitag gegen Gladbach zu verschieben.
Ein generelles Reiseverbot hätten die Vereine ihren Profis in der Urlaubszeit aber nicht erteilen können, erklärt Pascal Croset, seit 18 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber watson.
"In seiner Privatzeit ist der Arbeitnehmer frei, auch wenn er hochbezahlter Fußballer ist. Jeder darf in seinem Urlaub hinfahren, wo er will. Arbeitsvertragliche Klauseln, die das einschränken, wären unwirksam." Daher gäbe es solche Klauseln in den Muster-Spielerverträgen des DFB auch nicht.
In den Muster-Verträgen für Trainer gäbe es zwar den Satz: "Bei der Festlegung des Urlaubs ist den Vereinsinteressen Rechnung zu tragen", doch das würde laut Croset nicht die Wahl des Urlaubsortes einschränken.
Neben den Spielern wurden auch noch Co-Trainer Dino Toppmöller, Mangerin Kathleen Krüger, sowie drei Physiotherapeuten positiv getestet. Doch der FC Bayern ist nicht der einzige Klub, der von zahlreichen Infektionen betroffen ist. Auch Borussia Mönchengladbach vermeldete zum Trainingsstart vier positive Fälle.
Borussia Dortmund muss zum Rückrundenstart auf Dan-Axel Zagadou verzichten, er verbringt seine Quarantäne in seinem Urlaubsort in Dubai. Leipzigs Mittelfeldspieler Ilaix Moriba befindet sich in seiner Heimat Guinea in Isolation, während sein Mitspieler Christopher Nkunku in Frankreich in Quarantäne ist. Zusätzlich sind bei RB auch Nordi Mukiele, Benjamin Henrichs und Dani Olmo positiv getestet worden. André Silva hat seine Quarantäne in Portugal mittlerweile verlassen.
Insgesamt befinden sich aktuell mehr als 30 Spieler in Isolation, zwölf Vereine meldeten zum Trainingsstart mindestens einen positiven Fall.
Mit Strafen oder möglichen Gehaltskürzungen müssen die Spieler, die sich im Urlaub mit dem Corona-Virus infiziert haben, aber nicht rechnen. "Eine Ansteckung mit dem Corona-Virus gehört inzwischen zum sogenannten allgemeinen Lebensrisiko", erklärt Croset.
Fällt ein Spieler krankheitsbedingt aus, müsse der Verein weiterhin das Gehalt des Spielers bezahlen. Egal, ob nun Corona-Infektion oder Kreuzbandriss.
Einzige Ausnahme: "Bei 'Verschulden' des Arbeitnehmers entfällt die Entgeltfortzahlung. Die Voraussetzungen für ein solches Verschulden sind allerdings extrem hoch, der Arbeitnehmer muss verkürzt gesagt grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist bei einer Corona-Infektion in aller Regel nicht der Fall."
Daher ist beispielsweise Wolfsburgs-Boss Jörg Schmadtke über das Fernweh der Spieler nicht gerade erfreut. "Das kann man diskutieren", antwortete der Ex-Profi auf die Frage, ob solche Reisen tatsächlich nötig seien. Andererseits gebe "es nur wenige Zeitfenster für echte Erholungsphasen", und die "werden im Leistungssport immer wichtiger".
Für die Bundesligisten bedeuten die zahlreichen Neu-Infektionen nun, dass das Hygienekonzept am Trainingsgelände teilweise wieder enorm verschärft wird. Beim VfB Stuttgart und der SpVgg Greuther Fürth kommen die Spieler bereits umgezogen zum Training und haben keinen Zutritt zu den Kabinen.
Dass der Verein zusätzlich auch noch einen Einfluss auf ihre Freizeitgestaltung nimmt, sei laut Croset nicht möglich. "Die Freizeit ist grundrechtlich geschützt. Dementsprechend kann den Spielern nicht vorgegeben werden, was sie in ihrer Freizeit machen", erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Vereine können lediglich von ihren Spielern hoffen, dass sie sich an die kommunizierten und vorgegebenen Richtlinien des Vereins halten.
Joshua Kimmich feierte seine Rückkehr auf den Trainingsplatz mit einem Instagram-Post und den Worten: "Ich bin zurück!" Dahinter setzte er noch den Hashtag "#malschauenwielange".