Hat Michael Wendler bei Matthias Reim geklaut oder ist die Ähnlichkeit zwischen zwei Songs der beiden Sänger nur reiner Zufall? Diese Frage wurde zuletzt heiß diskutiert. Denn der mehr als 15 Jahre alte Song "Das machst du nur, um mich zu ärgern" von Reim klingt verdächtig stark wie Wendlers "Egal", das ursprünglich 2017 veröffentlicht wurde. Das war Schlager-Fans auch schon früher aufgefallen, aber erst jetzt kochte das Ganze so richtig hoch.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Ähnlichkeit nun auch Oliver Pocher aufgefallen war. Nachdem der Comedian sich zu dem möglichen Plagiat geäußert hatte, mischte sich prompt der Wendler ein und erklärte: "Es liegt eine Genehmigung für die kurze Übereinstimmung im 'Egal'-Song vor."
Matthias Reim sieht das alles etwas anders und behauptete in der "Bild": "Natürlich hat er den Song geklaut! Das merkte ich gleich, als ich das Lied zum ersten Mal gehört habe." Zu einer Einigung sei es ihm zufolge erst nach einem Rechtsstreit gekommen. Sein Musik-Verlag habe sich um ein Gutachten von Experten bemüht, welches bestätigt habe, "dass 'Egal' von meinem Song 'Das machst du nur, um mich zu ärgern' abgekupfert ist".
Für den Wendler bedeutet das: Er darf den Song zwar weiter singen, muss aber dafür zahlen. Nur um welche Summe handelt es sich dabei? Watson fragte bei Musikgutachter Heiko Maus nach. Der Experte erklärte dazu:
Eine konkrete Summe zu nennen, ist allerdings schwierig. Der Schadensersatz ist "auch abhängig vom Gewinn, der mit dem Plagiat erzielt wurde", weiß Maus. "Das kann schon mal bis zu 7,5 Millionen US-Dollar gehen", erklärte er weiter.
Im Bereich deutschsprachiger Schlager sehen die Summen natürlich etwas anders aus. "Bei einem einigermaßen erfolgreichen Hit im Genre Deutscher Schlager könnte der Betrag im fünfstelligen Bereich liegen", so Maus. Zusätzlich fallen natürlich auch noch Anwalts- oder Prozesskosten an, wie der Musikgutachter zu bedenken gibt.
Ob sich die Zahlungen im Plagiatsfall "Egal" auch im fünfstelligen Bereich bewegen, bleibt offen. Zum konkreten Fall Wendler/Reim konnte sich Maus nämlich nicht äußern, da er als Gutachter in der Sache selbst beteiligt war.
(jei)