Dieses Jahr sind Rammstein wieder auf großer Tour und spielen natürlich auch in Deutschland. Überschattet werden die Konzerte jedoch von Vorwürfen gegen Till Lindemann. Im Rahmen mehrerer Shows in München gab es deshalb auch Proteste. Gegen die anstehenden Konzerte in Berlin wurde sogar eine Petition ins Leben gerufen. Damit soll die Politik zum Handeln bewegt werden.
Viele Fans versuchen derweil im Zuge der Anschuldigungen, ihre Rammstein-Karten für Berlin wieder loszuwerden. Dafür nutzen sie die offizielle Fansale-Plattform von Eventim. Auf Eventims Hauptseite werden daneben allerdings immer wieder Tickets für eigentlich schon ausverkaufte Shows frei. Auf watson-Anfrage klärt der Anbieter darüber auf.
Die meisten Rammstein-Konzerte zur aktuellen Tour waren bei Eventim prompt ausverkauft. Immer wieder jedoch sind jetzt anscheinend ganz neue Karten für verschiedene Events zu haben.
Davon umfasst waren schon Rammstein-Konzerte im Juni in München, tagelang waren zudem kürzlich auch wieder Tickets für den Auftritt in Berlin am 18. Juli zu erwerben – sowohl Sitzplätze als auch gute Stehplätze im Innenraum hinter der Feuerzone. Resale-Tickets können das eigentlich nicht sein, denn die landen für gewöhnlich separat beim Eventim-Fansale.
Gegenüber watson hat Eventim jetzt Stellung bezogen und erklärt, was es mit den frei gewordenen Karten auf sich hat. Tatsächlich handelt es sich nicht etwa um Resale-Tickets, die schon einmal in Fan-Besitz waren:
Aktuell sind bei Eventim wieder Rammstein-Karten für zwei Shows in der polnischen Stadt Chorzów erwerbbar – dabei sind beide Konzerte auf der Homepage der Band als ausverkauft gelistet.
Fans, die schon Karten für Berlin haben, müssen eine kurzfristige Absage der Veranstaltungen im Zuge der Proteste und der kursierenden Petition übrigens wohl nicht fürchten.
Der Medienanwalt Christian Solmecke verweist gegenüber watson auf den Vertrag zwischen Tour-Veranstalter und Betreiber: "Zwar ist die Olympiastadion GmbH zu 100 Prozent vom Land Berlin getragen und Innensenatorin Spranger mag dort auch im Aufsichtsrat sitzen. Doch der Vertrag ist dadurch weiterhin ein Privatrechtsvertrag, der – einmal wirksam geschlossen – rechtlich bindend ist."