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Rammstein-Konzert in Berlin: Warum ein Verbot fast unmöglich ist

Rammstein live in Odense, Denmark Odense, Denmark. 02nd, June 2023. The German industrial metal band Rammstein performs a live concert at Odense Dyreskureplads in Odense. Here vocalist Till Lindemann  ...
Rammstein spielen im Juli mehrere Konzerte in Berlin.Bild: IMAGO/Gonzales Photo
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Rammstein in Berlin: Anwalt erklärt, warum Konzert-Verbot kaum möglich ist

13.07.2023, 16:2501.09.2023, 05:37
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Seit Wochen kursieren Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann und die Schlagzeilen reißen nicht ab. Mehrere Kooperationspartner haben in den vergangenen Wochen Abstand von dem 60-Jährigen genommen, er selbst beteuert über seine Anwälte seine Unschuld. Die aktuelle Tour der Band geht derweil wie geplant über die Bühne, gleichwohl es am Rande mehrerer München-Shows im Juni zu Protesten kam.

Im Juli stehen gleich drei Rammstein-Konzerte im Berliner Olympiastadion auf dem Plan. Eine Campact-Petition setzt sich für eine Absage der Events ein, mehr als 70.000 Menschen haben das Anliegen unterzeichnet.

Campact ist ein Berliner Verein, der Online-Kampagnen organisiert. Sich selbst bezeichnet er als "Bürgerbewegung, mit der über zwei Millionen Menschen für progressive Politik streiten". Jetzt verweist Campact darauf, dass das Olympiastadion im Besitz der Stadt Berlin ist, damit sei "die rot-schwarze Landesregierung in der Verantwortung".

Doch können die Rammstein-Konzerte nach jetzigem Stand wirklich von der Politik untersagt werden? Der Anwalt Christian Solmecke von WBS Legal ordnet die Situation ein.

Rammstein-Konzert: Diskussion um Vertragsbruch

Zustande kommt das Konzert überhaupt erst durch einen Vertrag zwischen Tour-Veranstalter und Betreiber. Die Landesregierung könnte nun Druck ausüben mit dem Ziel, dass der Vertrag gekündigt wird.

Damit wiederum stünde das Problem einer möglichen Vertragsstrafe im Raum, ein geplatzter Vertrag hätte finanzielle Folgen. Konkret zum Handeln aufgefordert, werden die Innensenatorin Iris Spranger sowie Kultursenator Joe Chialo.

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Die direkt in der Petition geteilte Einschätzung lautet: "In Berlin haben wir gute Chancen, die Konzerte zu stoppen. Denn hier gibt es eine ganz konkrete Handhabe über die Landesregierung." Doch wie realistisch ist eine Absage der Rammstein-Shows wirklich?

Wie bereits feststeht, werden zumindest die Aftershow-Partys in Berlin unterbunden, genauer gesagt die dafür erforderlichen Mietverträge, die zwischenzeitlich angedacht waren. "In Berlin wird es in den Liegenschaften, die ich zu verantworten habe, keine Aftershow-Partys der Band Rammstein geben", teilte Iris Spranger mit. Die eigentlichen Konzerte sind aber noch einmal ein ganz anderes Thema.

Rammstein: Konzert-Verbot wohl nicht durchsetzbar

Der Medienrechtler Christian Solmecke widerspricht der Einschätzung aus der Petition und meint: "In der Petition wird eine 'Handhabe der Landesregierung' erwartet, diese sehe ich allerdings nicht." Seinen Standpunkt begründet er wie folgt:

"Zwar ist die Olympiastadion GmbH zu 100 Prozent vom Land Berlin getragen und Innensenatorin Spranger mag dort auch im Aufsichtsrat sitzen. Doch der Vertrag ist dadurch weiterhin ein Privatrechtsvertrag, der – einmal wirksam geschlossen – rechtlich bindend ist."

Wie der Anwalt betont, sind die Hürden für eine Vertragskündigung extrem hoch. "Für eine außerordentliche Kündigung gelten dabei nicht nur die gleichen Regeln wie für rein private Unternehmen. Sie müssen sogar höheren verfassungsrechtlichen Standards genügen", gibt er zu bedenken.

An der Stelle kommt die Personalie Till Lindemann ins Spiel. Zwar ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Sänger, Anklage wurde bislang aber nicht erhoben – und erst recht gibt es kein Urteil. Dementsprechend erklärt Solmecke: "Solange die Ermittlungen noch keine handfesten Straftaten nachweisen und damit Rammstein-Konzerne als Ganzes betreffen, kann daher weder eine außerordentliche Kündigung erfolgen, noch kann eine solche durch das Land angeordnet werden."

ARCHIV - 18.06.2022, Nordrhein-Westfalen, D
Gegen die Rammstein-Konzerte wurde eine Petition ins Leben gerufen.Bild: dpa/ Malte Krudewig

Um die Konzerte zu verbieten, müsste "die Person Till Lindemann daher derartig störend für den Vertrag sein, dass ein Festhalten daran unzumutbar wird". Eben dies ist laut Solmecke aber nicht gegeben.

Auf watson-Anfrage bestätigt auch die Geschäftsleitung des Berliner Olympiastadions: "Es gilt nach wie vor der zwischen Tour-Veranstalter und Betreiber geschlossene Vertrag." Dies sei "unabhängig vom Ausgang der Petition oder politischer Einflussnahme" der Fall.

Rammstein-Verbot nach Polizeirecht?

Eine theoretische Option ist auch ein polizeirechtliches Verbot des Konzerts. Ein solches erscheint nach aktuellen Gegebenheiten aber ebenfalls unrealistisch. Solmecke führt dazu aus: "Dafür müsste es eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Um eine solche Gefahr anzunehmen, genügen die aktuellen Anhaltspunkte allerdings noch nicht."

Nachtrag der Redaktion: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Juni nach den Vorwürfen gegen Till Lindemann Ermittlungen aufgenommen. Diese wurden Ende August eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.

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