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Bushido gewinnt vor Gericht: Seinem Gegner ist das egal

ARCHIV - 30.10.2019, Sachsen, Leipzig: Bushido, Rapper und Musikproduzent, spricht im Gericht mit Medienvertretern. Der Rapper hat auf Instagram verk
Bushido errang einen Sieg vor Gericht gegen Fler – doch der zeigt sich unbeeindruckt.Bild: dpa / Sebastian Willnow
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Bushido und Fler zoffen sich wegen Albumtitel vor Gericht: Nun ist eine erste Entscheidung gefallen

28.07.2021, 14:2428.07.2021, 16:21
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Bushido machte in den vergangenen Wochen wiederholt Schlagzeilen mit Gerichtsauftritten in Berlin – momentan sagt er als Zeuge und Nebenkläger im Prozess gegen seinen einstigen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker aus. Ein zweiter Prozess fing nicht weniger spektakulär an, der Streit ist nun allerdings fürs Erste ausgefochten. Dabei ging es um Rechte an dem Album "Carlo Cokxxx Nutten", sein Widersacher hieß dieses Mal Fler.

Zusammen mit Patrick Losensky, wie Fler mit bürgerlichem Namen heißt, brachte Bushido 2002 die gemeinsame Platte "CCN" heraus. Die Tracks und das Logo, das ein aufgeklapptes Butterflymesser, das von einem Sägeblatt umkreist wird, zeigt, ging in die Annalen des Deutschrap-Games ein und besitzt heute Kultstatus.

Bushido brachte in den Folgefahren noch drei weitere "CCN"-Alben heraus, davon noch ein weiteres mit Fler, eines mit Baba Saad und 2019 mit Animus. 2021 sollte schließlich "CCN5" erscheinen, doch plötzlich wollte auch Fler eine neue Platte mit dem Titel herausbringen – Bushido klagte dagegen. Er hatte seinerseits "Carlo Cokxxx Nutten" zudem bereits als Marke angemeldet. Nun ist eine erste Entscheidung im Streitfall gefallen.

Bushido bekommt vor Gericht zum "CCN"-Album Recht

Ob nun Bushido oder Fler ein Album mit diesem Titel herausbringen darf, darüber sollte das Berliner Landgericht entscheiden. Ersterer war vor knapp einer Woche mit Personenschutz vor Gericht erschienen, zweiter wollte sich nicht provozieren und lieber von seinem Anwalt vertreten lassen.

Fler hatte im Vorfeld immer mit einem eigenen "CCN"-Album kokettiert, Bushido hatte das allerdings nie für voll genommen, bis er die Ankündigung auf Amazon gesehen habe, wie "Bild" berichtete.

Der zuständige Richter hatte jedoch bei der Kollaboration in der Arbeitsteilung der beiden Rapper unterschieden. Bushido habe zwar die Beats erstellt, zusammen sei allerdings der Text entstanden – und der stehe im Rap nun mal im Vordergrund. Der juristische Vorschlag zur Güte: "Sie können ja beide Alben unter dem Titel rausbringen – oder keiner. Oder beide zusammen ein Album."

Bushido empfand das allerdings als zu einseitig zu seinen Lasten: "Wenn wir zumindest ein neutrales Verhältnis hätten, aber so ist es nicht." Jetzt hatte der werdende Drillings-Vater die Nase im Rapper-Zoff vorn.

Fler lässt sich durch einstweilige Verfügung nicht beirren

Die Zivilkammer 52 am Berliner Landgericht gab nun bekannt, dass Fler keine Musikalben mit dem Titel "Carlo Cokxxx Nutten" in den Verkehr bringen oder bringen lassen darf. Dabei handelt es sich zunächst um eine einstweilige Verfügung. Das Urteil wurde den Rappern schriftlich zugestellt, einen Monat hätte der 39-Jährige nun Zeit, um in Berufung zu gehen. Ob Fler tatsächlich gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen wird, ist aber noch nicht bekannt.

Vielmehr veröffentlichte er nach der Verkündung einen Instagram-Post mit einem Screenshot, durch den ersichtlich ist, dass bei Amazon noch immer sein "CCN"-Album vorbestellbar ist. Die "Carlo Gangster Ltd-Box XXL" schlägt mit rund 150 Euro zu Buche. "Carlo Cokxxx Nutten kommt", versprach er zudem.

Auch die Werbetrommel rührte Fler ordentlich, denn in der Box werde eine Lederjacke enthalten sein: "Auch wenn das Album bzw. die Box erst im Dezember erscheinen, muss aufgrund der längeren Produktionszeit die Auflage früher bestimmt werden. Es kann also passieren, dass in den kommenden Tagen die Box schon ausverkauft ist", schrieb er und ließ das Urteil vollkommen unerwähnt.

(cfl)

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