Immer wieder geriet Gzuz, der Teil der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande ist, mit dem Gesetz und der Polizei in Konflikt. Ende September 2020 wurde Kristoffer Jonas Klauß, wie er mit bürgerlichem Namen heißt, schließlich zu einer Haftstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 510.000 Euro verurteilt. Das entschied das Amtsgericht Hamburg. Dem 33-Jährigen wurden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen.
Nun muss er seit Montag wieder in Hamburg auf der Anklagebank Platz nehmen. Er und sein Verteidiger Christoper Posch hatten zuvor Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Verteidiger Christopher Posch hatte während der Verhandlungen vor zwei Jahren gefordert, seinen Angeklagten in allen Anklagepunkten freizusprechen. "Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", erklärte Posch. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte. Dabei habe er sich bei allen Betroffenen entschuldigt.
"Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?", hatte der Richter Johann Krieten nach teils hitzigen Sitzungen den Angeklagten gefragt.
Das erste Verfahren nahm Gzuz als "schockierend" wahr, wie er seinen Verteidiger verlesen lässt. "Der Richter wollte mich vorführen und so hart bestrafen, wie es nur geht." Er hoffe, die Berufungsverhandlung werde nicht auf diesem Niveau ablaufen.
Während der Verhandlungen vor zwei Jahren hätten immer wieder auch die Videos und die Musik des Rappers eine Rolle gespielt. Dabei sei er nicht identisch mit der Person in der Musik: "Es geht um Tabubruch, ich bin in der Musik auch Kunstfigur."
Die Liste der mutmaßlichen Vergehen ist lang. Unter anderem soll der Musiker im März 2020 auf der Reeperbahn einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Sein Verteidiger erklärte in der Verhandlung am Montag, dass Gzuz mit der Hand gefuchtelt habe, weil er annahm, die junge Frau wolle ihn filmen. "Ich fühlte mich bedrängt", sagte Gzuz. Er habe sich bereits zweimal bei dem Opfer entschuldigt und ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt.
In seiner Wohnung sollen zudem 17 Gramm Marihuana und 2,5 Gramm Crystal Meth gefunden worden sein. In Halstenbek (Kreis Pinneberg) fanden Beamte zudem eine Schreckschusspistole und Munition.
In der Verhandlung am Montag bestritt er, mit Ausnahme eines Tütchens Marihuana, im Besitz der gefundenen Drogen gewesen zu sein. Ein Freund habe damals in seiner Wohnung gelebt und Drogen konsumiert. Auch die bei der anderen Durchsuchung gefundenen Waffen hätten nicht ihm gehört, sondern seinem Schwiegervater.
Außerdem werde ihm vorgeworfen, versucht zu haben, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu entwenden. Er gestand, dass er am Morgen des 13. Februar 2020 an einer Tankstelle betrunken in einen offenstehenden Rettungswagen geklettert sei. Er habe jedoch nicht beabsichtigt, die Sauerstoffflasche zu stehlen.
Für die Berufungsverhandlung hat das Landgericht Hamburg zunächst erst einmal sieben Verhandlungstage bis zum 14. Februar angesetzt. Ein psychiatrischer Sachverständiger werde diesmal den Prozess begleiten, sagte ein Gerichtssprecher. Dabei gehe es auch um die Frage, ob Rauschmittel Einfluss auf Gzuz' Handeln hatten und damit eventuell die Schuldfähigkeit des Angeklagten vermindert war. Zahlreiche Zeugen, die im ersten Verfahren aussagten, sollen während des Berufungsverfahren noch einmal gehört werden.
(abd)