Den kommenden Montag hat sich Gil Ofarim sicher dick im Kalender angestrichen. Denn dann läuft die Frist ab, die das Leipziger Landgericht dem Sänger gewährt hatte, um sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Ofarim wird verdächtigt, einem Hotelangestellten im Leipzig zu Unrecht vorgeworfen zu haben, ihn antisemitisch beleidigt zu haben. Am 31. März erhob die Staatsanwaltschaft Leipzig deswegen Anklage gegen den 39-Jährigen und legte ihm Verleumdung und falsche Verdächtigung zur Last.
Doch obwohl sein Anwalt die Anklageschrift schon am 11. April erhalten hatte, hat sich Ofarim bislang noch nicht dazu geäußert. Das sagte der Vorsitzende Richter, Hans Jagenlauf, gegenüber "Bild". Die zuständige Kammer am Landgericht habe deshalb noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden können.
Bis zum Start des Verfahrens können noch mehrere Wochen vergehen, so der Richter. Es bestünde aber auch die Möglichkeit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Doch weil das Leipziger Hotel durch die Anschuldigungen Ofarims viele schlechte Bewertungen und Stornierungen verzeichnen musste, hält es sich eigenen Angaben zufolge offen, auch zivilrechtlich gegen den Sänger vorzugehen.
Nach Angaben von Ofarims Anwalt, Markus Hennig, wird Ofarim bei seiner Aussage bleiben. "Davon können Sie ausgehen", sagte der Jurist dem NDR-Magazin "Zapp" auf die Frage, ob Ofarim an seiner Version des Geschehens festhalten werde.
"Herrn Ofarim ging es ursprünglich ohnehin nicht darum, jetzt hier eine einzelne Person verantwortlich zu machen, sondern ihm ging es darum, auf etwas aufmerksam zu machen, was ihm passiert ist und was er für inakzeptabel hält in den heutigen Zeiten", so der Anwalt.
(nik)