Gzuz hat mal wieder Ärger mit der Justiz. Das Amtsgericht Hamburg erließ am Dienstag Haftbefehl gegen das 187-Strassenbande-Mitglied, nachdem der Rapper am Morgen nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erschienen war. Polizisten hatten den Angeklagten in keiner seiner beiden Wohnungen in der Hansestadt und einem Vorort von Hamburg angetroffen.
Als Gzuz gegen Mittag dann doch im Gerichtsgebäude auftauchte, nahmen ihn Polizeibeamte fest. Bis zu einem neuen Hauptverhandlungstermin droht ihm laut Gerichtssprecher Untersuchungshaft.
Im aktuellen Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoff- und das Waffengesetz vor. Bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 wurden in seiner Wohnung 17 Gramm Marihuana, 2,5 Gramm Crystal Meth und Böller gefunden.
An Silvester 2018 soll er außerdem mehrfach eine Schreckschusspistole abgefeuert haben, obwohl ihm seit August 2018 das Führen von Waffen aller Art untersagt ist. Die Polizei hatte ermittelt, nachdem der Rapper Videos ins Internet gestellt hatte.
Der 31-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Auch wegen eines sexuellen Übergriffs auf einem Rap-Festival bekam er einen Strafbefehl. Zudem hatte es öffentliche Vorwürfe wegen angeblicher häuslicher Gewalt gegen Gzuz gegeben, zu Ermittlungen oder einem Verfahren kam es jedoch nicht.
Viel Beachtung fand 2018 auch ein Video auf Instagram, in dem Gzuz einen Schwan schlug. Die Tierschutzorganisation Peta stellte deswegen Anzeige wegen Tierquälung gegen ihn. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
(om/dpa)