
Papaplatte sorgt ungewollt für Schlagzeilen.Bild: IMAGO/Gartner
Social Media
Papaplatte hat bis hierhin eine lupenreine Weste, nun steht der Twitch-Streamer erstmals in der Kritik. Dabei geht es um Vorwürfe eines ehemaligen Cutters. Ein Anwalt zeigt einen Ausweg auf.
14.08.2025, 13:1714.08.2025, 13:17
Der Twitch-Streamer Papaplatte, bürgerlich Kevin Teller, steht im Mittelpunkt eines öffentlichen Streits mit seinem ehemaligen Cutter Pamabu. In einem knapp 40-minütigen Youtube-Video wirft Pamabu seinem früheren Arbeitgeber vor, ihn zu schlecht bezahlt und mehrfach ignoriert zu haben.
Bei Social Media sorgt das Thema für lebhafte Diskussionen, viele stellen sich auf die Seite des Cutters. Der Medienanwalt Christian Solmecke bewertet den Fall auf seinem Youtube-Kanal aus rechtlicher Sicht.
Papaplatte gegen Pamabu: Darum geht es
Pamabu hatte ursprünglich den Kanal "Lattensepp" aufgebaut, auf dem Reaktionsvideos von Papaplatte veröffentlicht wurden. Ursprünglich bestand eine 50:50-Regelung, was die Verteilung der Einnahmen betrifft.
Als der Kanal wuchs, übernahm Kevin Teller ihn offiziell – laut Abmachung, die wohl per Privatnachrichten auf X getroffen wurde, sollten nunmehr 75 Prozent der Einnahmen an ihn und 25 Prozent an Pamabu gehen.
Dann begannen die Probleme. Als die Einnahmen stark stiegen, rückte Kevin laut Pamabu von dieser Vereinbarung ab und bot stattdessen ein Festgehalt von rund 3500 Euro sowie 1,5 Prozent der Einnahmen an. Wenig später endete die Zusammenarbeit ganz.
In einem eigenen Statement bestätigte Papaplatte, dass er mit der Qualität der Videos unzufrieden gewesen sei und auch Kritik aus dem Team vorlag.
Er räumte Fehler in der Kommunikation ein – unter anderem unbeantwortete Nachrichten und Urlaubsanträge – und reagierte auf die Ghosting-Vorwürfe mit: "Ja, kann sein, tut mir leid".
Zur Bezahlung erklärte er, es sei nicht verhältnismäßig gewesen, für zwölf Stunden Arbeit pro Woche 10.000 Euro zu zahlen. Das Geld habe er umverteilen wollen, um auch andere Cutter angemessen zu entlohnen.
Wem gehört der Kanal "Lattensepp" auf Youtube?
Wer hat eigentlich welchen Anteil am Erfolg des Reaction-Kanals und wie sähe dementsprechend eine gerechte Aufteilung des Geldes aus? Mit dieser gar nicht leichten Frage beschäftigt sich Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal auf Youtube.
Ein Knackpunkt dabei: Papaplatte ist zwar der Protagonist der Videos, doch Pamabu bereitet den Content für die Plattform auf.
Pamabu überlegt, ob er den Kanal strikt, um so zu erreichen, dass die Videos runtergenommen werden – denn die Clips, die er geschnitten hat, seien "seine" Werke. Doch kann er damit wirklich das Profil plattmachen?
Christian Solmecke meint: Entscheidend ist, ob der Schnitt ein eigenständiges Werk ist. Wenn ja, ist dieser Beitrag alleine schon urheberrechtlich geschützt. Dies wiederum müsste im Einzelfall untersucht werden.
Noch kniffliger wird es dadurch, dass Pamabu zwar den Kanal erstellt hat, Papaplatte aber im Impressum geführt wird. Solmecke argumentiert, dass zwischen den beiden eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zustande gekommen sein könnte.
Dies ist auch ohne schriftlichen Vertrag möglich und bedeutet: Die Beteiligten können wesentliche Entscheidungen nur gemeinsam treffen, der Kanal würde beiden gehören. Ein solches Szenario ist hier nach seiner Einschätzung durchaus denkbar.
Wichtig an der Stelle: Nur Papaplatte und Pamabu kennen die genaue Ausgestaltung ihrer Abmachung und die Inhalte ihrer Nachrichten, vieles bleibt aus juristischer Sicht Auslegungssache.
Pamabu könnte ungeachtet dessen Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz haben, wenn Papaplatte die Inhalte weiter nutzt, da der Schnitt definitiv eine kreative Leistung ist und entsprechend Rechte daran gekoppelt sind.
Doch Christian Solmeckes Prognose fällt für den Cutter eher ernüchternd aus:
"Man beurteilt dann die Leistungen und da wird der Schnitt im Vergleich zur Hauptleistung von Papaplatte eine untergeordnete Rolle spielen."
Pamabu könnte immerhin den Anteil errechnen, der auf den Schnitt zurückzuführen ist, und diesen herausfordern. Gerichte müssten die Sache dann im Detail klären.
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