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Ohrfeigen-Eklat: Oliver Pochers Angreifer ist bereits polizeibekannt

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Der Rapper Fat Comedy hat Oliver Pocher am Samstagabend eine heftige Ohrfeige verpasst.Bild: imago images / imago images
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Ohrfeigen-Eklat: Oliver Pochers Angreifer ist bereits polizeibekannt

01.04.2022, 10:34
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Während eines Boxkampfes zwischen Felix Sturm und Istvan Szili ist Oliver Pocher angegriffen worden. Der Comedian saß in der ersten Reihe und unterhielt sich mit Ex-Fußballtrainer Christoph Daum, als ein Mann auf ihn zuging und ihm aus dem Nichts eine heftige Ohrfeige verpasste. Drei Tage später veröffentlichte Pocher ein Video auf Instagram, in dem er über Hörschäden und möglicherweise "irreparable" Folgen klagte. Er erzählte, dass die Ohrfeige eine "feige Aktion" gewesen sei.

Bei diesem handelt es sich um den unbekannten Rapper Fat Comedy, der sich selbst als "Omar" bezeichnet, laut "Bild"-Informationen jedoch mit bürgerlichem Namen eigentlich Giuseppe S. heißen soll. Der Angreifer hatte die Ohrfeigen-Aktion gefilmt und selbstständig ins Netz gestellt, um sich damit zu brüsten. Von Einsicht oder Reue ist bis heute nichts zu spüren.

Fat Comedy ist zuvor bereits handgreiflich geworden

Die sollte er jedoch haben, denn für die Ohrfeige könnten dem Rapper bis zu fünf Jahren Haft drohen – schließlich ist er Wiederholungstäter. Die "Bild"-Zeitung berichtete, dass Giuseppe S. bereits polizeilich bekannt sei und ihm ein Verfahren wegen Körperverletzung anlastet. Auch wegen eines Vorfalls mit Sachbeschädigung hatte sich Fat Comedy bereits verantworten müssen.

Die Art des Angriffs, der Pocher am Samstagabend zum Opfer gefallen war, wird als "Happy Slapping" bezeichnet. Hierbei gehen Angreifer gezielt auf andere Menschen zu, um sie zu schlagen oder zu treten. Die Tat wird gefilmt, um im Netz damit zu prahlen und die Opfer zusätzlich zu demütigen.

Star-Jurist fordert Strafmaß von mindestens zwei Jahren

Bislang gibt es im deutschen Strafgesetzbuch keinen eigenen Paragrafen für "Happy Slapping" – das möchte Strafverteidiger Burkhard Benecken ändern. Der Star-Jurist forderte gegenüber "Bild" ein Umdenken bei der Justiz. "Unser Strafgesetzbuch basiert in Teilen aus einem Entwurf aus dem Jahre 1871", bemängelte Benecken. "Damals hat naturgemäß niemand an Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet gedacht."

"Die schäbige Tat zum Nachteil von Oliver Pocher zeigt, dass wir mit den bisherigen Strafvorschriften gar nicht angemessen auf die enorme kriminelle Energie eines sogenannten Happy-Slapping-Täters reagieren können", erläuterte er im "Bild"-Gespräch weiter. Er plädiert dafür, dass der Fall um Pocher zum Anlass genommen werden soll, um einen neuen "Happy-Slapping-Paragraphen" ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. "Ich schlage vor, eine hohe Mindeststrafe von zwei Jahren anzusetzen, damit klar ist, dass es in der Regel hierfür Knast gibt", so Benecken.

(fw)

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