Mittlerweile startete am Montag zum 100. Mal der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Bei einer der jüngsten Prozesstage wurde ein Termin für den Sachverständigen verkündet, der sein Gutachten von der brisanten Tonbandaufnahme vorstellen soll. Diese soll vom 18. Januar 2018 stammen. An dem Tag sei es laut Bushido zu den Straftaten wie den Wurf mit der Wasserflasche gekommen. Davon ist allerdings auf der Aufnahme nichts zu hören. Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe und der Rapper selbst zweifelten bereits deren Echtheit an.
Beim vorherigen Verhandlungstag wurde mal wieder eine Tonbandaufnahme abgespielt. Zu hören waren Arafat und Bushido. Die beiden verhandelten darauf ihre geschäftliche Trennung. Jetzt gab es mal wieder eine Zeugenaussage.
Zum 100. Prozesstag wurde es im Saal 500 voll. Zu Beginn der Verhandlung präsentierte Verteidiger Hansgeorg Birkhoff "aus der Netzgemeinde" ein Jubiläums-Fan-Shirt für die 100 Gerichtstermine. Das Kleidungsstück sei Arafat anonym zugeschickt worden. Wie nach der Verhandlung bekannt wurde, wird sich der Prozess zudem noch bis in den Herbst ziehen. Das Gericht hat weitere Termine bis Mitte November geplant, sagte Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe gegenüber dpa.
Der Vorsitzende Richter Martin Mrosk, der sich amüsiert über das Jubiläums-Shirt gezeigt hatte, bat zu Beginn der Sitzung darum, dass ein Zeuge Platz nimmt. Bei ihm handelte es sich um einen Polizeibeamten, der Shindy im Mai 2019 vernahm.
Die Vernehmung sei folglich in Stuttgart durchgeführt worden. "Es ging um einen Telefonmitschnitt von Arafat Abou-Chaker und darum, ob er einen Strafantrag stellt", so der 52-Jährige. Dies habe Shindy nicht getan. Zudem wurde er befragt, ob er Kenntnisse von einem möglichen Säureanschlag oder zu dem Treffen zwischen Bushido und Arafat in der Puderstraße habe. Dazu habe er keine Angaben machen können. Bei Shindy sei allerdings die Bürotür nicht abgeschlossen gewesen.
Schließlich sei es in der Vernehmung auch darum gegangen, dass Shindy im Jahr 2018 Arafat in Bietigheim bei Stuttgart begegnet sei. Der Rapper sagte im Mai dieses Jahres vor Gericht dazu, dass sie sich darüber unterhalten hätten, wie es weitergehe. Shindy betonte: "Ich wollte mit keinem der beiden zusammenarbeiten. Ich wollte beruflich gesehen mehr Freiheiten, das hatte ich davor nicht." Als der Richter ihn damals fragte, ob Arafat Geldforderungen an ihn gestellt habe, sagte er: "Da ist nichts draus entstanden, man hat sich auf keine Summe geeinigt."
Oberstaatsanwältin Petra Leister hielt ihm zu dieser Zeit seine Aussage aus seiner Vernehmung im Mai 2019 vor, in denen es um möglicherweise unberechtigte Forderungen ging. "In einer Vernehmung sprachen Sie davon, sich auf 1,2 oder 1,4 Millionen Euro geeinigt zu haben", sagte Leister. Dazu entgegnete Shindy: "Ehrlich gesagt habe ich keine genaue Erinnerung. Wenn ich das so gesagt habe, dann wird es so gewesen sein."
Der Polizeibeamte berichtete nun davon, was Shindy 2019 in seiner Vernehmung dazu gesagt habe: "Sie sind ins Tonstudio gefahren, um über Forderungen, Vertragliches zu sprechen." Die beiden seien zu dem Zeitpunkt nicht allein gewesen. Bei dem Aufeinandertreffen wären die Forderungen im Mittelpunkt gewesen. Die Parteien hätten sich folglich auf einen Betrag geeinigt. Shindy habe angegeben, dass Arafat ihn nie körperlich angegriffen hätte, ihm noch nie etwas getan habe.
Der Zeuge nannte hier auch noch einmal die Summe, die sich auf 1,2 oder 1,4 Millionen Euro belaufen haben soll. "Ursprünglich sei mehr gefordert worden, man hat sich dann geeinigt", gab der Polizeibeamte Shindys Aussage wieder. Als Mrosk ihn fragte, ob die Forderungen von Arafat berechtigt gewesen seien, sagte der Polizeibeamte: "Er konnte nicht vernünftig erklären, mit wem er Verträge hat, wann welcher Vertrag geändert wurde."
Und weiter: "Er wusste, dass er zunächst einen Vertrag bei der AMF in der Schweiz hatte, dann bei Herrn Ferchichi. Arafat Abou-Chaker hat er nicht erwähnt." Shindys Rechtsanwalt habe damals mit Blick auf Arafat gesagt: "Es gab keine vertraglichen Ansprüche."
Der Richter ging erneut auf den Punkt ein, warum der Rapper nicht persönlich zur Vernehmung in Berlin erschien. Der Zeuge erklärte mit Blick auf Shindys damalige Aussage: "Nach Berlin zu kommen sei in der angespannten Situation nicht so gut." Von einer aufgeheizten Stimmung sei die Rede gewesen. Vor Gericht sagte Shindy im Mai dieses Jahres dazu: "Ich war ein bisschen angefressen. Ich habe es bei der Polizei dramatischer gemacht, sodass ich nicht extra nach Berlin muss." Kurz danach sei nämlich sein Album "Drama" releast worden.
Der Zeuge gab weiter an, welchen Eindruck Shindy auf ihn gemacht habe: "Ich weiß nicht, wie er hier aufgetreten ist. Er hatte eine sehr reservierte Haltung, keine große Freude an der Vernehmung. Er hat das Nötigste gesagt, was nicht zu vermeiden war." Dazu meinte der Richter: "Man hatte auch hier nicht das Gefühl, dass es ihm Spaß macht."
Schließlich ging es noch einmal darum, ob Shindy 2019 etwas zu dem Grund der Trennung zwischen Bushido und Arafat gesagt habe. Der Zeuge erklärte, dass der Künstler den Zaunstreit nannte, der sich 2017 in Kleinmachnow ereignet haben soll. Zudem sei das Thema zur Sprache gekommen, dass Arafat religiöser geworden sei und sich sein Wesen verändert habe.
Am 100. Prozesstag sollte es eigentlich noch eine weitere Zeugenaussage geben. Doch der Richter erklärte, dass dieser "aus gesundheitlichen Gründen" verhindert sei. Weiter geht es am 26. Juli, an diesem Tag soll dann der Sachverständige zur Tonbandaufnahme aussagen, die vom 18. Januar 2018 stammen soll.
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