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Was du beim Jobverlust beachten musst – und wie du Fehler vermeidest

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Kriegt man eigentlich zu jeder Kündigung einen Karton?Bild: Getty Images
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Was du beim Jobverlust beachten musst – und wie du Fehler vermeidest

13.09.2020, 15:46
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Noch vor ein paar Monaten war alles wunderbar. Täglich ins Büro, acht Stunden werken und am Monatsende ein volles Konto. Klar, vielleicht nervt gelegentlich der Chef, aber das ist in Ordnung. Gehört quasi dazu. Wer an einem Bahnhof lebt, hört vorbeirauschende Züge schließlich irgendwann auch nicht mehr. Doch plötzlich reißt dich ein Schreiben aus deinem Paradies: die Kündigung. Völlig überraschend liegt sie auf deinem Tisch. Keine Vorwarnung, keine Diskussion, keine weitere Chance.

Vielleicht hast du die Zeichen übersehen oder ein Gespräch verdrängt. Du kramst in deinem Gedächtnis, bist dir unsicher. Fragend schaust du in die Runde, doch deine Kolleginnen und Kollegen schauen weg. Scheinbar hält die Kollegialität nur über die Vertragslaufzeit. Mit gepackten Sachen stehst du vorm Bürogebäude und der Wind flüstert leise "und jetzt?". Na, wenn du das wüsstest.

Zugegeben, das Szenario mag etwas übertrieben sein, trotzdem kann es schnell passieren, dass ein drohender Jobverlust nicht richtig vorbereitet wird. Und das kann schnell einen finanziellen Engpass bedeuten. Damit du diesen vermeidest, haben wir für dich aufgeschrieben, was du vor deinem Einzug in die Arbeitslosigkeit beachten musst.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Wenn dein Vertrag ausläuft oder dir gekündigt wird, musst du dich drei Monate vor Beschäftigungsende bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Solltest du kurzfristig vom Ende deiner Beschäftigung erfahren, hast du eine dreitägige Frist. In beiden Fällen ist das auch telefonisch möglich. Solltest du vergessen, dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden, kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten, in der du kein Arbeitslosengeld bekommst.

Wo wir auch schon beim Thema "Arbeitslos melden" sind: Das musst du spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung tun, um Arbeitslosengeld zu bekommen.

Zusammengefasst: Erst arbeitsuchend, dann arbeitslos melden und einen Antrag für Arbeitslosengeld I (ALG I) abschicken. Zusätzlich wichtig ist, dass du innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr lang Geld in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

ALG-I entspricht etwa 60 Prozent deines Nettogehalts. 67 Prozent, wenn du Kinder hast. Nicht wirklich viel, aber auch nicht wenig, doch natürlich kommt es aufs Gehalt an. Generell hast du zwölf Monate lang ein Anrecht auf ALG-I, danach folgt ALG-II. Das richtet sich nach der Bedürftigkeit, weshalb vorher dein Vermögen geprüft wird.

Fun Fact: Es ist auch möglich, bis 24 Monate ALG-I zu erhalten, etwa wenn du 58 bist und 48 Monate gearbeitet hast.

Wie steht es um meine Kranken- und Rentenversicherung?

Keine Sorge, du musst dich nicht einsperren, alle scharfen Gegenstände verstauen und jede Kante polstern. Auch beim Jobverlust bist du weiterhin versichert, sei es gesetzlich oder privat. Letzteres wird allerdings nur teilweise übernommen, maximal bis zur Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse.

Für die Rentenversicherung gilt: Sie wird von der Arbeitsagentur übernommen, sofern du während deiner Beschäftigung auch fleißig Beiträge gezahlt hast. Da das Arbeitslosengeld jedoch geringer als der Ursprungslohn ausfällt, sinkt logischerweise auch der Rentenanspruch.

Was ist mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Es ist durchaus möglich, nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses plötzlich berufsunfähig zu werden – etwa nach einem Unfall. Hier gibt es zwei Wege. Zum einen kannst du die Zahlung aussetzen. Das hat jedoch zur Folge, dass du in diesem Zeitraum nicht abgesichert bist.

Die andere Möglichkeit wäre, Beiträge zu stunden. Da bleibt der Versicherungsschutz bestehen, allerdings musst du die Beiträge in der Regel mit Zinsen nachzahlen.

Darf ich weiterhin Urlaub machen?

Ja, aber es gibt ein paar Regeln. Ob Arbeitslosengeld I oder II, wichtig ist, dass du vorher eine Ortsabwesenheit beantragst. Die ist nötig, um weiterhin finanzielle Leistungen zu bekommen. Bei ALG-I darfst du den Urlaubsantrag online stellen, bei ALG-II musst du bei deinem Ansprechpartner oder deiner Ansprechpartner persönlich anfragen.

Übrigens: Die Leistungen werden während des Urlaubs höchstens drei Wochen im Jahr weitergezahlt. 21 Tage, fast wie im Job. Das gilt häppchenweise oder auch am Stück. Solltest du sechs Wochen verreisen, musst du nach deiner Rückkehr einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

(tkr)

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