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Bushido wieder vor Gericht – doch diesmal wegen Fler

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 17.08.2020 Bild-Motiv: Nebenklaeger Bushido 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung ...
Diese Aufnahme von Bushido stammt vom Prozess gegen Arafat Abou-Chaker, wo er als Zeuge und Nebenkläger auftritt.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido wieder vor Gericht – doch diesmal wegen Fler

21.07.2021, 10:48
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In den vergangenen Monaten hat Bushido bereits an 25 Tagen als Zeuge und Nebenkläger gegen seinen einstigen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ausgesagt. Am Dienstag erschien er wieder vor Gericht. Der Grund war diesmal allerdings nicht der Prozess seines ehemaligen Weggefährten, sondern es ging um seinen alten Kumpel Fler. Heute verstehen sich die beiden nicht mehr und wettern regelmäßig auf Social Media gegen den jeweils anderen.

Streitpunkt vor dem Landgericht waren allerdings keine Sticheleien, sondern es ging um die Rechte am Album "Carlo Cokxxx Nutten". 2002 veröffentlichten die beiden die erste Platte dazu, 2009 folgte der zweite Teil. Später veröffentlichte Bushido dann noch weitere Nachfolger.

Wenn es nach Fler geht, soll noch in diesem Jahr unter seinem Label Maskulin ebenfalls ein Album unter dem Titel erscheinen. Statt Bushido sei dann neben ihm Bass Sultan Hengzt zu hören. Die Frage, ob Fler nun den Titel verwenden darf oder nicht, galt es nun zu klären, denn auch Bushido arbeitet mittlerweile an einer Fortsetzung.

Bushido sagt, wie er und Fler zueinander stehen

Wie die "Bild" berichtet, ließ Fler den Gerichtstermin platzen, Bushido hingegen nicht. Unter Personenschutz sei er in den Saal geführt worden. Fler habe sich von seinem Anwalt vertreten lassen, obwohl der Richter ein persönliches Erscheinen angeordnet habe. Vor dem Prozess soll der "Widder"-Interpret laut der Zeitung gesagt haben: "Am Ende werd' ich provoziert und gehe an die Decke." Und weiter:

"Ich habe es damals getextet und gerappt, danach bekam das Album seinen Titel."

Bushido meinte jedoch: "CCN ist seit 19. April 2021 als Marke angemeldet. Fler kokettierte öfter damit, auch so ein Album rauszubringen. Nahm ich nie ernst, bis ich es bei Amazon im Online-Shop fand." Der Richter habe jedoch festgestellt, dass Bushido zwar die Beats geschaffen habe, aber der Text gemeinsam verfasst worden sei. Da im Rap der Text im Vordergrund stehe, hätten sie die Marke gemeinsam geschaffen. Sein Vorschlag habe demnach gelautet: "Sie können ja beide Alben unter dem Titel rausbringen – oder keiner. Oder beide zusammen ein Album."

Bushido habe daraufhin entgegnet: "Das fände ich zu einseitig zu meinen Lasten…. Wenn wir zumindest ein neutrales Verhältnis hätten, aber so ist es nicht." Zu einer letztendlichen Entscheidung kam es übrigens noch nicht. Frühestens am Donnerstag oder in zwei Wochen soll der Richter die Markenrechte klären.

(iger)

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