Für viel Wirbel hat in der vergangenen Woche der Elektronikfachmarkt MediaMarktSaturn gesorgt. Der Konzern hatte am Montag in mehreren Filialen in Bayern kurzfristig die dort geltenden 2G-Regeln außer Kraft gesetzt.
In einem Schreiben an seine Club-Mitglieder teilte MediaMarktSaturn laut "FocusOnline" am Montagabend mit: "Wir sind für ALLE da". In dem Rundschreiben heißt es weiter:
Zwischenzeitlich wurden teilweise in einigen Filialen die geltenden Regeln wiederhergestellt, wie "PC Welt" nach einer Stichprobe berichtete. Aktuell soll demnach jedoch weiterhin in den Märkten München-Pasing und München-Solln sowie bei Saturn München OEZ das Tragen einer FFP2-Maske für einen Besuch ausreichend sein.
Der Sprecher Johannes Mayer des zuständigen Kreisverwaltungsreferats München (KVR) bestätigte auf Anfrage von watson:
Weiter teilte das KVR mit, es stehe in Kontakt "mit den Verantwortlichen" und werde "bei Verstößen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten." Dabei orientiere sich die zuständige Bußgeldstelle "bei der Bemessung der Geldbuße an den Richtlinien des zur Tatzeit jeweils gültigen Bußgeldkataloges des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege."
MediaMarktSaturn hatte sich bisher nicht geäußert und sein Vorgehen begründet. Auf watson-Anfrage teilt am Montagmittag ein Sprecher des Unternehmens MediaMarktSaturn mit:
Der Sprecher begründet das Vorgehen des Elektronikhändlers gegenüber watson so: "Was tatsächlich als täglicher Bedarf gilt, ist weder im Verordnungskontext der Bayerischen Staatsregierung, noch in der Begründung klar geregelt. Aus unserer Sicht zählen auch Elektronikprodukte und die dazugehörigen Services zur Grundversorgung."
Selbstverständlich hielte sich MediaMarktSaturn "an die gesetzlichen Bestimmungen" und werde "den Anordnungen der jeweiligen Ordnungsämter Folge leisten." Daher könne es zu "Abweichungen und kurzfristigen Änderungen" in einzelnen Märkten kommen, teilt der Sprecher mit.
Laut einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" hat ein Elektronikfachmarkt, der viele Standorte in Deutschland hält, eine Klage gegen die 2G-Regeln für die Märkte beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Allerdings sei bislang noch offen, um welchen Anbieter es sich handelt. Entsprechende Nachfragen von watson blieben bisher unbeantwortet. Sollte der Klage stattgegeben werden, könnte diese zum Präzedenzfall für andere Elektronikfachgeschäfte werden.
Ein Ministeriumssprecher des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege antwortet auf Nachfrage von watson, ob Elektronikfachmärkte zu den Geschäften des täglichen Bedarfs zählen: "Der Elektronikeinzelhandel / die Elektronikfachmärkte zählen nicht zum täglichen Bedarf und unterliegen daher weiterhin der 2G-Regelung."
In Bayern zählen aktuell nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Dezember auch Bekleidungsgeschäfte sowie Spielzeugwarenläden zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. Ebenso wie Blumenläden und Buchhandlungen fallen diese in Bayern nicht unter die 2G-Regel. Welche Geschäfte von dieser Ausnahme ebenfalls betroffen sind, lest ihr hier.