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Bushido-Prozess: Brisante Aufnahme wird Thema – Richter unterbricht Verhandlung

Bild-Motiv: Bushido Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, Noetigung, Beleidigung,  ...
Bushido sagte bereits an über 25 Verhandlungstagen aus.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Brisante Aufnahme wird zum Thema – Richter unterbricht mittendrin

10.02.2022, 17:09
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Am Mittwoch fand bereits der 59. Prozesstag gegen Arafat-Abou-Chaker und drei seiner Brüder statt. Rapper Bushido tritt in dem Verfahren als Zeuge und Nebenkläger auf und sagte bereits an 25 Verhandlungstagen aus. Beim vorherigen Prozesstag war er nach einer längeren Pause auch wieder persönlich anwesend. Somit entging ihm nicht, als sein ehemaliger Rapkollege Ali Bumaye vom Richter und der Staatsanwaltschaft befragt wurde. Die Beziehung zu Bushido und Arafat beschrieb er als "eigentlich immer gut". Mit dem Rapper habe er sich sogar besser verstanden. Woher die plötzliche Ablehnung von dem "Ronin"-Interpreten kam, wisse er nicht.

Auch über die Zusammenarbeit mit seinem Cousin sprach er, die ebenfalls zu Ende ging. "Arafat wollte nichts mehr mit Musik zu tun haben. Ich habe mich darüber gefreut, weil er konnte sich ja gar nicht um mich kümmern", meinte er. Über den mutmaßlichen Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem es zu Straftaten gegen Bushido gekommen sein soll, wisse er allerdings nichts, betonte Ali. Eigentlich sollte Fler direkt nach ihm aussagen, doch dazu ist es wegen Unstimmigkeiten aufgrund eines fehlenden 3G-Nachweises nicht mehr gekommen.

Eine Woche nach dem Verhandlungstag am 26. Januar berichtete der "Stern" übrigens von einer brisanten Tonaufnahme. Demnach gebe es nämlich einen Mitschnitt von besagtem Treffen am 18. Januar 2018. Bushido soll laut eigenen Angaben eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt worden sein. Die illegale Aufnahme, die dem Blatt vorliege, zeichnet jedoch nun ein anderes Bild. Inwiefern der "Stern"-Bericht Auswirkungen auf das Verfahren haben wird, gilt es somit zu erklären. Bushido meinte bereits, dass er bei seiner Schilderung der Ereignisse bleibe.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Songwriter Laas erklärt Verhältnis zu Bushido vor Gericht

Bevor der Vorsitzende Richter Martin Mrosk sich zu den Tonbandaufnahmen äußerte, rief er an diesem Verhandlungstag zunächst den Zeugen des heutigen Tages herein: Rapper und Songschreiber Laas Unltd. Auch Bushido war wieder anwesend, der augenscheinlich mal mehr, mal weniger aufmerksam dem Geschehen im Saal 500 folgte. Lars Hammerstein, wie er bürgerlich heißt, sprach zunächst über seine geschäftliche Zusammenarbeit mit Bushido. Der heute 40-Jährige war von 2017 bis 2018 bei Ersguterjunge gesignt. Laut Laas habe es beim Zustandekommen seines Vertrages keine großen Verhandlungen gegeben. Zunächst habe er mit Ali Bumaye Kontakt gehabt. Dann sei die Anfrage gekommen, ob er auch mit Bushido Musik machen wolle. "Im Dezember 2017 hat sich angebahnt, dass das Ganze in die Brüche geht", so Laas über die Zusammenarbeit mit Bushido.

Der Richter wollte direkt im Anschluss wissen, wie denn das Verhältnis zwischen Arafat und Bushido gewesen sei. Der Rapper meinte, dass der Umgang gut gewesen wäre. "Ich habe nichts Negatives mitbekommen. Sie waren in normalem, guten Kontakt", betonte er. Auch über den Zeitpunkt, als die Künstler über die geschäftliche Trennung von Arafat und Bushido informiert worden seien, äußerte er sich. "Alle waren dabei: Ali Bumaye, Samra, AK Ausserkontrolle, Shindy und meine Wenigkeit." Der Richter hakte nach, ob bei dem Treffen im März 2018 ruhig und sachlich diskutiert worden sei. "Wir Künstler waren schon aufgebracht, dass Herr Ferchichi nicht erreichbar war. Aus meiner Erinnerung hat aber keiner gebrüllt. Es war nicht so, dass aggressiv gestritten wurde", sagte er aus. Danach habe er sich dazu entschieden, mit Arafat weiterzumachen. Diese Zusammenarbeit besteht allerdings nicht mehr.

Oberstaatsanwältin Petra Leister erkundigte sich auch über die Beziehung von Laas und Shindy. Die beiden würden ein freundschaftliches Verhältnis haben. Bis heute seien sie befreundet. Leister fragte zudem: "Shindy möchte keine Angaben machen. Wissen Sie warum?" Die Antwort fiel kurz und knapp aus: "Nein." Ob das Vertragsverhältnis zwischen Bushido und Laas offiziell aufgelöst worden sei, erklärte er so: "Es wurde gesagt, den Rest regeln sie untereinander." Damit meinte er Arafat und Bushido. Verteidiger Hansgeorg Birkhoff interessierte sich zudem dafür, wie es um seine Rolle als Songschreiber bestellt war. Für Bushido habe er beispielsweise "Black Friday" zusammen mit Shindy geschrieben. "60 bis 70 Prozent habe ich allein geschrieben und Shindy 30 bis 40 Prozent." Für den Job als Songwriter habe er ein monatliches Entgelt bekommen.

Richter kommt auf brisante Tonaufnahme zu sprechen

Nachdem Laas aus dem Zeugenstuhl entlassen wurde, kam der Richter schließlich auf die Tonbandaufnahme zu sprechen, über die der "Stern" berichtete. "Letzte Woche haben sich die Ereignisse überschlagen", meinte er zunächst. Erstmal müsse in diesem Zusammenhang noch ein Audioforensiker gefunden werden, um diese zu prüfen. Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe war bereits davon überzeugt, "dass dies eine Fälschung ist". Angehört habe er sich diese nicht. In jedem Fall sei der Rapper im Februar 2019 darüber informiert worden, dass Aufnahmen von Arafat beschlagnahmt worden seien. Demzufolge hätte ihm da bereits bewusst sein können, dass es auch einen Mitschnitt vom 18. Januar 2018 gebe. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte er angefangen, seine Aussage zu relativieren, wenn diese nicht stimmen würde, so der Anwalt.

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In Richtung Arafat meinte der Anwalt schließlich: "Sie sind Jäger und Sammler. Sie sammeln Aufnahmen." Der Angeklagte meldete sich plötzlich zu Wort und meinte: "Ich muss mich nicht beleidigen lassen." Nachdem der Richter interveniert hatte, fuhr Tzschoppe fort: "Selbst der Sachverständige wird nicht sagen können, ob es echt ist. Man kann einen Zeitstempel fälschen", so Tzschoppe. Auch, dass die Aufnahme nur zwei Stunden lang sein würde, ließ ihn an der Echtheit zweifeln. Laut Bushido habe das Treffen nämlich vier Stunden gedauert. Zum Schluss sprach er auch noch von den angeblichen Hitler-Tagebüchern, die der "Stern" 1983 veröffentlichte und die sich als Fälschung herausstellten.

Tzschoppe konnte den entscheidenden Hinweis nicht nennen, warum die Aufnahme gefälscht sein muss. Mitten in der Ansprache wurde der Prozess vom Richter unterbrochen. Nur kurze Zeit später war klar, dass der Prozess nicht mehr planmäßig weitergehen wird. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen eines Prozessbeteiligten konnte die Stellungnahme des Anwalts somit nicht beendet werden. Näheres teilten Gerichtsmitarbeiter nicht mit. Am Montag soll der Prozess weitergehen.

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