Kürbisse mit Fratzen versehen oder sich gruselig verkleiden: Halloween ist auch in Deutschland populärer geworden. Und so werden am 31. Oktober abends einige verkleidete Menschen durch die Straßen ziehen – auf der Suche nach Süßigkeiten oder der nächsten Halloween-Party.
Die Verkleidungen werden zum Teil immer aufwendiger. Wie das aussehen kann, macht Heidi Klum vor: Jedes Jahr wird mit Spannung erwartet, in welchem Kostüm sich das Model zeigen wird. Im vergangenen Jahr etwa war sie ein schillernder Pfau, davor ein Wurm.
Bei der Wahl des richtigen Halloween-Outfits kann man richtig kreativ werden. Man sollte aber bedenken: Nicht alles ist erlaubt. Halloween setzt schließlich nicht die geltenden Gesetze außer Kraft.
Der Grundgedanke von Halloween: Es wird gruselig. Während sich in Amerika aber auch viele Menschen nicht-gruselige Kostüme aussuchen (siehe Heidi Klum), scheint hier der Fokus auf schaurigen Verkleidungen und Horror zu liegen. So kommen manche auf die Idee, sich als Serienmörder:in oder ähnliches zu verkleiden. Bei den zugehörigen Accessoires sollte man aber vorsichtig sein.
Wenn Schusswaffenattrappen echten Waffen zu sehr ähneln, sind sie verboten. Andere Menschen könnten diese nämlich als echt wahrnehmen und Panik bekommen. Deshalb wird das Mitführen von sogenannten Anscheinswaffen laut Paragraph 42a des deutschen Waffengesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet. Und das kann teuer werden. Bis zu 10.000 Euro. Ein Horror, den man an Halloween nicht gebrauchen kann.
Nicht nur Waffen, auch Uniformen können dem Original verdammt ähnlich sehen. Wenn der Unterschied zu einer echten Dienstuniform, zum Beispiel von Polizist:innen oder Soldat:innen, nicht mehr erkannt werden kann, kann eine Straftat nach Paragraph 132a des Strafgesetzbuches vorliegen. Hier ist der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen geregelt.
Kommt das Kostüm der originalen Dienstbekleidung optisch zu nah, könnten andere Menschen bei der Suche nach Hilfe statt auf echte Polizist:innen etwa auf die Kostümierten treffen. Das soll verhindert werden.
Viele Feiernde nehmen sich auch Figuren aus Filmen und Serien zum Vorbild für ihre Verkleidung. In den vergangenen Jahren waren etwa Figuren aus den Netflix-Hits "Haus des Geldes" und "Squid Game" populär. Wie bei vielen anderen Kostümen gehört auch bei diesen eine Maske dazu.
Man sollte auf dem Weg zur Halloween-Party aber immer daran denken: Es gibt ein Vermummungsverbot. An Halloween gilt das im Straßenverkehr. Wer sich mit Maske hinter's Steuer setzt, riskiert laut Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Rechtsextremistische Verkleidungen fallen unter volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme und sind strengstens untersagt. Das gilt auch für Verkleidungen, auf denen allgemein in Deutschland verbotene Zeichen und Symbole, zum Beispiel das Hakenkreuz, vorhanden sind. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.